Poolmonteure angeblich mit Kettensäge bedroht

Arbeiter zierten sich, bei kaltem Wasser ins Bassin zu gehen – und wie das zu einem Fall für das Gericht wurde.
Feldkirch Der Termin für die Reparatur des Rollos im Schwimmbad war bereits im Herbst vereinbart. Doch dann waren die Temperaturen bereits recht frisch und so verschob sich das Ganze auf Frühling. Der Oberländer Poolbesitzer rief die beauftragte Firma dann an und meldete, dass er den Pool mit der Wärmepumpe nicht höher als auf 17 Grad aufheizen könne.
„Man sagte mir, das sei kein Problem, ein paar Grad auf oder ab spiele keine Rolle“, wird der Mann später als Angeklagter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch sagen. Jedenfalls kamen zwei Monteure mit ihrem Lieferwagen wie vereinbart am Morgen des vierten April angefahren.
Zu kalt
Die Gurte des Rollos hätten gewechselt werden müssen. „Es ist viel zu kalt, das hat ja nur 17 Grad, da gehe ich nicht ins Wasser“, lautete prompt die Auskunft des bestellten Monteurs. Der Besitzer ärgerte sich, weil er lange gewartet und das Problem seinen Angaben nach noch extra angesprochen hatte. „Ich habe zwar einen Neoprenanzug, aber wenn das Wasser unter 20 Grad hat, gehe ich trotzdem nicht rein, ich bin ja der, der ins Wasser muss“, so der eine Monteur im Zeugenstand.
Dann schildern die beiden Arbeiter eine Situation, die der Angeklagte aus dem Oberland vehement bestreitet. Ihr Auftraggeber habe dann eine Kettensäge gestartet und gedroht: „Der Auftrag wird jetzt ausgeführt oder ich schneide Euch den Kopf ab“.
Vorwurf bestritten
Richter Theo Rümmele weist mehrfach darauf hin, dass der bislang unbescholtene Angeklagte bei einer gewissen Verantwortungsübernahme die Sache mit einer „Diversion“, das heißt außergerichtlicher Tatausgleich ohne Vorstrafe, erledigen könne. 400 Euro Geldbuße wären dafür nötig. Der Angeklagte lehnt zunächst ab, denn er sagt, dass er die Säge zum Zurückschneiden des Kirschlorbeers benötigte und dass er – entgegen der Behauptung der Zeugen – auch keinen Keil unter den Reifen ihres Wagens gelegt habe.
Er habe mit ihnen besprochen, ob man die Sache wenigstens notdürftig provisorisch in Ordnung bringen könnte. Gedroht habe er dabei aber nicht, schon gar nicht mit „Kopfabschneiden“.
Zähne zusammengebissen
Das Risiko eines Schuldspruches wird dem Beschuldigten allerdings dann doch zu groß. Für einen Selbstständigen brächte dies Schwierigkeiten, somit räumt er mit zusammengebissenen Zähnen ein: „Könnte sein, dass sich die Arbeiter durch die Säge bedroht gefühlt haben“. Die 400 Euro bezahlt er sofort. Damit ist das Verfahren rechtskräftig eingestellt.