Richter zu Alko-Lenker: „Sie haben Glück, dass Sie heute hier sitzen!“

Fahrlässige Körperverletzung, Dokumentenfälschung und eine in einem schweren Unfall endende Spritztour im betrunkenen Zustand belasten einen 23-Jährigen. Aber da gibt es noch mehr, was die Justiz gegen ihn in der Hand hat.
von Anna Weissenbach
Feldkirch Betrunken und mit der Freundin auf dem Sozius seines Motorrads verursachte ein 23-Jähriger im April 2024 einen schweren Unfall. Das damalige Paar war spätabends unterwegs in Klaus, als ein Linienbus vor ihnen wohl zu lange stehen blieb. Kurzerhand entschied sich der Alkoholisierte zu einem Überholmanöver und gab Gas.
Schlechte Entscheidung, denn in der Kurve sah der Biker die entgegenkommende Pkw-Fahrerin nicht. Er wich aus, touchierte zuerst den Bus, dann den ebenfalls ausweichenden Pkw, bevor er und seine Beifahrerin dann mit einer Gartenmauer kollidierten. Doch die beiden Verletzten und sein Alkoholrausch sind nicht alles, was ihn schließlich vor Gericht belasten.
1,72 Promille
Der Fahrer selbst, seine damalige Freundin und die 17-jährige entgegenkommende Pkw-Lenkerin erlitten teils schwere Verletzungen. Neben den nachgewiesenen 1,72 Promille Alkohol im Blut, ist klar: der Unfallverursacher fuhr für die 50-er Zone deutlich zu schnell und hatte nicht einmal einen Führerschein.

Darüber hinaus war die Zulassung des Motorrads gefälscht. Am Unfallort verhielt sich der Betrunkene gegenüber den Polizisten dann sehr aggressiv. Umso ruhiger jedoch, als wisse er schon, was ihn erwartet, erscheint der Angeklagte beim Prozess beim Landesgericht Feldkirch. Und dort ist der junge Mann nicht fremd. Fünf weitere Vorstrafen und eine teilbedingte Haft machten ihn dort bereits zu einem bekannten Gesicht.
Ein Jahr Haftstrafe
Der vorgemerkte Straftäter und Unfallverursacher zeigt sich zu seiner Tat im April geständig, will sich jedoch an nichts erinnern. „Ich bin seitdem abstinent von Alkohol und weiß, dass es nicht schlau war“, gibt der junge Mann zu. Doch geschehen ist geschehen. Der Raser schuldet der Pkw-Lenkerin 500 Euro Schmerzensgeld, der schwer verletzten Ex-Freundin 2000 Euro und der Schadenersatz für die beschädigte Gartenmauer wird noch in einem Zivilverfahren ermittelt. Ferner ist der Beschuldigte nun auch seinen Auto-Führerschein los.
„Der Unfall hätte tödlich verlaufen können und Sie können froh sein, dass heute alle noch hier sitzen“, sagt Richter Martin Mitteregger, als er sein Urteil verkündet. Der Angeklagte wird für fahrlässige Körperverletzung und Fälschung besonders geschützter Urkunden zu zwölf Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Fünfeinhalb Monate werden von seinen Vorstrafen widerrufen. Das Urteil ist rechtskräftig.