Frontalcrash mit 1,9 Promille: “Fühlte mich fahrtauglich”

Wie durch ein Wunder wurde nur der Lenker schwer verletzt, der nach Alk-Unfall nun vor Gericht stand.
Feldkirch Ende November 2025, der 24-jährige Unterländer ging abends aus und trank viel. Viel zu viel sogar, denn er brachte es an jenem Tag auf 1,9 Promille. “Das ist schon ein ordentlicher Dampf”, merkt Richter Elias Klingseis bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch an.
Auf Krücken vor Gericht
“Ich fühlte mich aber noch fahrtauglich”, meint der Angeklagte, der selbst schwer verletzt wurde und auf Krücken in den Verhandlungssaal humpelt. Er hat Schrauben und Platten im Fuß und muss nochmals operiert werden. Die Frage, ob er ein Alkoholproblem habe, weil 1,9 Promille doch einen erheblichen Wert darstellen, verneint er allerdings. Trotzdem habe er sich auf der Maria Ebene in Beratung begeben. Einmal pro Monat geht er dorthin.
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Der Mann war in jener Nacht gegen 4.20 Uhr mit seinem Pkw und einem Beifahrer in die Kreuzung Reichsstraße – Rosseggerstraße in Lustenau eingefahren, ohne auf den Vorrang zu achten. Er kollidierte mit dem Lkw eines 60-jährigen Lenkers. Der Unfallort glich einem Schlachtfeld. Sowohl der Beifahrer als auch der Berufskraftfahrer kamen ohne Knochenbrüche und innere Verletzungen davon, hatten jedoch längere Zeit Schmerzen, was auch eine schwere Körperverletzung darstellt.
“Mein Mandant brachte dem einen Opfer einen Geschenkkorb vorbei und entschuldigte sich bei ihm, und auch mit dem zweiten Verletzten hielt er Kontakt”, erzählt Verteidigerin Olivia Lerch, dass der Angeklagte sein Fehlverhalten sehr bereut. Die Haftpflichtversicherung hat bereits an die 20.000 Euro bezahlt. “Hier kommt mit Sicherheit ein Regress”, weiß Lerch, dass ihr Mandant noch tief in die Tasche greifen wird müssen.
Kombinierte Strafe
Der bislang unbescholtene Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung zu vier Monaten Haftstrafe auf Bewährung sowie 3240 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Zudem muss der Unterländer eine Alkoholtherapie machen und der Justiz regelmäßig darüber berichten. Der Verurteilte, der angeblich auch psychisch lange an dem Vorfall zu knabbern hatte, ist vor allem froh, dass die Verletzten sich so gut erholt haben. Zivilrechtlich kommt noch einiges auf ihn zu. Das Urteil ist rechtskräftig.