Was ein betrunkener Faschingsnarr seiner besten Freundin antat.

Zu viel Alkohol auf dem Umzug brachte Oberländer außer Rand und Band.
Feldkirch Im vergangenen Jänner war der junge Mann mit seiner besten Freundin im Faschingstreiben unterwegs. Es war eine ausgelassene Stimmung, er trank den ganzen Tag über, und das reichlich. Abends waren die beiden in Vandans unterwegs. Der bislang Unbescholtene hatte plötzlich schlechte Laune und belästigte Passanten. Eine Schlägerei schien sich anzubahnen. Der junge Mann wollte sich nicht beruhigen, da schritt seine Freundin ein und versuchte ihn zu besänftigen. Doch der Betrunkene war so in Fahrt, dass er auch ihr Bemühen um einen guten Ausgang ignorierte. Im Gegenteil, in seiner aggressiven Stimmung schlug er ihr mit seinem Ellbogen dermaßen ins Gesicht, dass die bis zu diesem Zeitpunkt beste Freundin einen verschobenen Nasenbeinbruch erlitt.
“Zufällig und versehentlich”
Bei der späteren Verhandlung am Landesgericht Feldkirch gab der Angeklagte gab an, dass er seine damalige Freundin zufällig und versehentlich in einer Rotationsbewegung zufällig erwischt haben musste. Man wollte schon allenfalls ein gerichtsmedizinisches Gutachten einholen. Die Verletzte hatte nämlich etwas anderes ausgesagt.
Sie sprach von einem „gezielten“ Schlag. Somit nicht von einer fahrlässigen, sondern von einer vorsätzlichen schweren Körperverletzung. Verteidigerin Astrid Nagel betonte in ihrem Schlussplädoyer nochmals, dass ihr Mandant sich nur lückenhaft erinnern könne, weil er wirklich übermäßig viel Alkohol konsumiert hatte. Der Angeklagte zahlte bereits vor dem Urteil 500 Euro Teilschmerzengeld an das Opfer. Im Schlusswort hält er sich kurz: „Ja, es tut mir leid. Das wars“.
Keine Diversion
Eine Diversion, also eine Sanktion ohne Vorstrafe, kam in diesem Fall nicht in Betracht. „Es war doch ein sehr heftiger Schlag mit dem Ellenbogen“, so Richter Dietmar Nußbaumer. Für die schwere Körperverletzung wird der junge Mann zu insgesamt 4800 Euro Geldstrafe verurteilt, davon werden 1600 auf Bewährung ausgesprochen. Er bekommt Ratenzahlung und kann die Strafe in 500 Euro-Raten abstottern. Das Urteil ist rechtskräftig.