„Sie hat mich mit Worten geschlagen“

Rabatz in Vogewosi-Siedlung wurde zum Fall für das Gericht.
Feldkirch „Ich habe mich nur verteidigt. Die Dame, das angebliche Opfer, hat mich bereits mehrfach mit Worten geschlagen, ich will meinerseits eine Anzeige machen“, macht sich der 32-jährige Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch Luft. „Mit Worten schlagen?“, hakt Richter Philipp Plattner nach. „Sie hat mich als Drogensüchtigen und Idioten“ bezeichnet, erklärt der Unterländer.
Konkret geht es um einen Vorfall im April dieses Jahres in einer Vogewosi-Siedlung. Angeblich ließ der Bewohner immer wieder die Türe offen, und das ärgerte die Rentnerin. Deshalb sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. „Als sie auch noch meine Freundin beschimpfte, bin ich ausgerastet“, erklärt der Beschuldigte weiter.
Grob an den Armen gepackt
Die Pensionistin behauptet, der Streitgegner habe gesagt: „Ich fotz’ Dir gleich eine“. Er habe sie grob an den Armen gepackt und gegen die Hauswand gedrückt. Wenig später habe er sie noch weiter gegen eine Buchenhecke geschoben, wo sie ebenfalls unsanft in den Ästen landete. Die Frau ging ins Spital, weil ihr der Arm weh tat. Ob die Schmerzen von der Buchenhecke, von einem Vorschaden oder vom Packen am Arm stammen – das kann sie nicht so genau zuordnen. Deshalb ergeht in Hinblick auf Körperverletzung ein Freispruch, auch wenn das Spital eine Prellung attestierte.
Weitere Geldstrafe
Der Unterländer hat noch eine Geldstrafe vom Gericht in Höhe von 900 Euro offen. Zurzeit arbeitet er nicht und ist mit der Miete mit rund 1200 Euro im Rückstand. Jetzt kommt noch eine weitere Geldstrafe wegen Nötigung dazu. Und zwar in Höhe von 1200 Euro. 400 Euro werden zusätzlich auf Bewährung ausgesprochen. Das Gericht glaubte der Zeugin, sie wollte kein Schmerzengeld und schilderte plausibel den Vorfall. Der Verurteilte akzeptiert die Entscheidung und auch Staatsanwältin Konstanze Manhart ist einverstanden. Dennoch kann sich der mittlerweile siebenfach Vorbestrafte die Entscheidung noch in Ruhe drei Tage lang überlegen.