Sind mehrere Fußgängerzonen in Vorarlberg illegal?

Im Hickhack um die Bregenzer Fußgängerzone geht es nun über die Stadtgrenzen hinaus. Bürgermeister Ritsch ist überzeugt, dass seine Fußgängerzone rechtens ist – was längst nicht für alle im Land gelte.
Bregenz “Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass unsere Fußgängerzone rechtmäßig ist”, betont der Bregenzer Bürgermeister Michael Ritsch (Team Bregenz, SPÖ) im Gespräch mit den VN. Die Verordnung zur Bregenzer Fußgängerzone sei vor ihrer Umsetzung von mehreren Juristen und Diplomingenieuren gründlich geprüft und als rechtlich einwandfrei befunden worden. Auch die zuständige Bezirkshauptmannschaft Bregenz habe die Verordnung als rechtens bestätigt, ebenso das Landesverwaltungsgericht. “Keine andere Fußgängerzone in Vorarlberg wurde so sauber umgesetzt wie unsere in Bregenz. Wir haben die bestgeprüfte Verordnung im ganzen Land”, unterstreicht Ritsch.
Vorwürfe gegen andere Städte
Und er geht noch einen Schritt weiter. Er erklärt, dass seine Juristen angesichts der Situation in Bregenz auch die Verordnungen der Fußgängerzonen in Dornbirn, Feldkirch und Bludenz genau unter die Lupe genommen hätten – mit einem brisanten Ergebnis. “Die Fußgängerzonen in Dornbirn, Feldkirch und Bludenz sind allesamt rechtswidrig entstanden”, so Ritsch. “Nach Einschätzung unserer Juristen wurden diese Fußgängerzonen entgegen der Straßenverkehrsordnung verordnet.”

Es dränge sich für ihn der Verdacht auf, dass parteipolitische Gründe eine Rolle dabei gespielt haben könnten, warum die Bezirkshauptmannschaften in den anderen Städten diese Verordnungen so durchgewunken haben. “Es erweckt den Anschein, als ob die Parteifarbe meiner Amtskollegen dazu beigetragen haben könnte, dass diese Verordnungen problemlos angenommen wurden, während in Bregenz besonders genau hingeschaut wird”, vermutet der SPÖ-Politiker.
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Landesweite Überprüfung
Für Ritsch stehe jedenfalls fest: “Wenn die Bregenzer Fußgängerzone per VfGH-Entscheid aufgehoben werden muss, dann müsste man auch die Fußgängerzonen in Dornbirn, Feldkirch und Bludenz aufheben.” Er fordert eine umfassende behördliche Überprüfung sämtlicher Fußgängerzonen im Land, um mögliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung aufzudecken.

Folgen für Bregenz
Abschließend macht das Stadtoberhaupt deutlich, was eine Aufhebung für Bregenz bedeuten würde: “Sollte es tatsächlich entgegen meiner Erwartung geschehen, dass die Verordnung unserer Fußgängerzone per VfGH-Entscheid aufgehoben wird, wird sie in der gesamten Innenstadt abgeschafft.” Dies würde heißen, dass alle Straßen wieder für den Verkehr freigegeben werden. “Dann gibt es keine Fußgängerzone mehr. Das wäre äußerst bedauerlich für die Stadt und ihre Bewohner, da damit ein großes Stück Lebensqualität verloren ginge.”