Empfindliche Haftstrafe im Prozess gegen selbst ernannte “Hexe” verhängt

Sie zockte ihre Opfer mit Heilungsversprechen, aber auch Drohungen um beinahe eine halbe Million Euro ab. Mit einem Gerichtsurteil muss sie nun selbst die Rechnung dafür bezahlen – unter anderem mit Gefängnis.
Feldkirch Die zierliche dunkelhaarige 57-jährige Angeklagte wirkte unscheinbar, als sie aus der U-Haft zur Verhandlung in den Schwurgerichtssaal Feldkirch geführt wurde. Was so gar nicht zu den drastischen Vorwürfen passte, die ihr Staatsanwältin Konstanze Manhart sogleich entgegen schmetterte: „Diese Frau hat auf die aller verwerflichste Art mit den Leiden und Ängsten der Menschen gespielt! Und das nur zu ihren eigenen Zwecken. Sie bezeichnete sich selbst als Hexe. Sie hatte ihren Opfern Krankheiten angedichtet und ihnen für viel Geld Heilung durch Rituale versprochen. Ihretwegen haben Leute Todesängste ausgestanden.“
“Aus dem Gefängnis verfluchen”
Manche der Opfer könnten gar nicht mehr aussagen aus Furcht, die Angeklagte könnte sie „noch aus dem Gefängnis verfluchen“, so die öffentliche Anklägerin. Die Beschuldigte hätte mit ihrer angeblichen wundersamen Heilkunst seit dem Jahr 2011 nicht nur ein Dutzend Personen um ihre Ersparnisse gebracht, indem sie sie um insgesamt mehr als 478.000 Euro abzockte, sondern auch noch Sozialhilfe in der Höhe von 41.000 Euro kassiert.
„Die Angeklagte war also nicht nur eine skrupellose Betrügerin, sondern auch noch eine Sozialschmarotzerin“, fügte Manhart hinzu. Sogar in der Haft hätte sich die Beschuldigte noch Geld erschlichen, indem sie ihr „Guthaben“ auf ein „Häftlingskonto“ umgeleitet habe.
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“Nur gegeben, nichts genommen”
Die Verteidigerin kündigte in ihrem Eingangsplädoyer an, dass sich ihre Mandantin teilweise geständig zeigen werde. Im Übrigen habe die Angeklagte ein Gewerbe zur Wahrsagerei angemeldet. “Und darum verschwinden die Grenzen. Sie hat in ihrem Vorleben nur gegeben und nichts genommen und hat sich dann verleiten lassen.“
Die Opfer offenbarten dann allerdings die unerhörte Abstrusität, mit der die Beschuldigte ihre unbedarften „Patienten“ in so gut wie allen Fällen in die Irre führte. So habe die Angeklagte einem Opfer sogar mit der Polizei gedroht, falls es nicht bezahlen würde. Ein anderes gibt an, dass es für zwei Mal Kartenlegen 1600 Euro berappen musste.
350.000 Euro für Räucherware
Schlussendlich noch der Gipfel der Absurdität: Ein Opfer gab der „Wunderheilerin“ 142.000 Euro in bar, um Steuern zu vermeiden. Insgesamt zahlte es im Zeitraum von vier Jahren über 350.000 Euro. Mit dem Argument „Meine Arbeit ist gratis, aber die Räucherware kostet so viel“, habe die Angeklagte den aberwitzigen Preis begründet.

Nach den Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung zog sich der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele zur Urteilsberatung zurück. Es sollte eine recht kurze Beratung werden. Nach nicht einmal einer Stunde verkündete Rümmele das Urteil: Schuldig des schweren gewerbsmäßigen Betrugs, schuldig des Sozialleistungsbetruges und schuldig der betrügerischen Krida, indem die Angeklagte damals ein “Häftlingskonto” eingerichtet hatte. Die 57-Jährige wurde zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In seiner Urteilsbegründung meinte Richter Rümmele noch: “Ihre Taten waren dermaßen von verwerflich, wie es gar nicht mehr geht. Sie haben Betrügereien begangen in einer Form, für die mir die Worte fehlen.”
Die kassierten Geldbeträge, fast eine halbe Million Euro, muss die selbst ernannte “Hexe” an die Opfer zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.