E-Bikes und Scooter nicht zum Fahren gestohlen

VN / 03.10.2024 • 13:33 Uhr
Prozess
Die beiden Angeklagten hatten ihre Diebestouren bis auf die Schweiz ausgeweitet. Eckert

Zwei Diebe zu Haftstrafen verurteilt – sie brauchten das Geld für Drogen.

Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte 34-jährige Bregenzer hat 17 Vorstrafen und war bereits sieben Mal im Gefängnis. Sein gleichaltriger Kumpel, ebenfalls aus Bregenz, bringt es auf fünf Vorstrafen. Letzterer wurde erst Ende März aus der Haft entlassen. Der Mann ist dreifacher Vater und eigentlich hatte bei ihm alles ganz hoffnungsvoll begonnen. Er maturierte, wollte studieren, doch dann rutschte er ins Drogenmilieu ab. Er entschied sich für eine Maurerlehre, die er schlussendlich auch abschloss.

Doch die Drogenabhängigkeit wurde bei beiden immer schlimmer, am Ende war der Konsum der Substanzen kaum finanzierbar. Diebstahl war zwar nicht der richtige, aber für die beiden immerhin ein Weg, an den Stoff zu kommen.

Aufmerksame Nachbarn

Die beiden spezialisierten sich auf E-Bikes und E-Scooter. Sechs E-Bikes, ein Mountainbike und drei Scooter gelangten in den unrechtmäßigen Besitz der beiden. Gestohlen wurde vor allem in Bregenz, beispielsweise am Bahnhof in Riedenburg oder wo sonst noch Räder standen. Der 17-fach Vorbestrafte wohnte im Vorkloster und stellte dort die gestohlenen E-Bikes einfach zwischen andere Räder. Nachbarn schöpften bald Verdacht, dass die beiden Arbeitslosen die ständig neuen Räder kaum gekauft haben können. Immer wieder standen neuwertige Gefährte vor ihrer Türe. Gleichzeitig meldeten sich mehrere Personen wegen gestohlener Räder und Scooter. Einer der Scooter-Eigentümer hatte sein Gefährt mit einem Chip versehen, auf Grund dessen sich die Spur verfolgen ließ. Der Scooter stand bei der Freundin des dreifachen Vaters. Sie wohnt in St. Gallen in der Schweiz. Übrigens klaute man auch dort zwei E-Bikes.

Verhaftet

Im Juli schnappte man die beiden dann. Auch Videos hatten sie bei ihren Aktivitäten gefilmt. Sie zeigten sich geständig. Fast alle Fahrzeuge konnten zum Glück sichergestellt und den Eigentümern zurückgegeben werden. Dies ist bei der Strafbemessung ein wichtiger Milderungsgrund. Der Rest des Schadens – wie kaputte Reifen – wird in der Verhandlung sofort bezahlt. Sozialarbeiterinnen und Betreuerinnen helfen zusammen, ein Verwandter steht zur Seite, alle bemühen sich, den beiden den Weg so weit wie möglich zu ebnen.

Die Vergangenheit kann Richterin Sabrina Tagwercher allerdings nicht ausradieren, Haftstrafen sind unumgänglich. Sie lässt äußerste Milde walten, dennoch gibt es einmal zwei Jahre Haftstrafe, der dreifache Vater bekommt in Summe 21 Monate. Die beiden stellen den Antrag auf „Therapie statt Strafe“. Wenn ein Sachverständiger die Sucht bestätigt, haben sie die Möglichkeit, der Ursache des Übels, ihrer Drogensucht, auf den Grund zu gehen. Das Urteil ist rechtskräftig.