Lebendige Forellen im Rucksack verstaut

Hobbyfischer wegen einer besonderen Art von Tierquälerei vor Gericht angeklagt.
Feldkirch Der Beschuldigte am Landesgericht Feldkirch, ein 27-jähriger Rumäne, lebt und arbeitet in Österreich. Dann gibt es noch einen Zweigangeklagten und Anglerkumpel. Doch der hat es vorgezogen, nach Rumänien abzureisen.
Der 27-Jährige muss sich wegen Tierquälerei und Eingriffs in fremdes Fischereirecht vor Richter Theo Rümmele verantworten. Zunächst zeigt er sich geständig, dann doch wieder nicht und behauptet, er wäre mit seinem Landsmann damals nur spazieren gegangen. Letzterer hätte die Fische gefangen und verstaut. Er selbst sei quasi unschuldig in die Situation hineingeraten. Doch dann begreift er, dass er unter Umständen ohne Vorstrafe davonkommt, wenn er mit der Justiz kooperiert und Verantwortung übernimmt. Das ist ihm dann schlussendlich lieber.
In fremden Gewässern gefischt
Im Sommer dieses Jahres fischten die beiden Rumänen in der „Unteren Au“ in Frastanz in fremden Gewässern. Sie zogen zwei Forellen aus dem Wasser. Doch sie töteten sie nicht, wie es normalerweise üblich ist, sondern sie verstauten sie in einen Plastiksack und steckten sie in ihren Rucksack. „Ich wusste nicht, dass die Tiere leiden, dass sie ersticken. In Rumänien macht man das anders als hier“, behauptet der Angeklagte. Außerdem sei er betrunken gewesen, sucht er weiter nach Ausflüchten.
550 Euro Geldbuße
Schlussendlich wurden die beiden vom Fischereiaufseher ertappt. Dieser tötete dann die zwei Forellen. Der Schaden beträgt sieben Euro. Der Angeklagte begleicht ihn noch während der Verhandlung. Doch die Strafe für den Eingriff in fremdes Fischereirecht und für die Tierquälerei fällt höher aus. 550 Euro Geldbuße muss er dem Gericht bezahlen. Dafür bleibt ihm eine Eintragung in der Strafkarte erspart. Vorläufig wird das Verfahren mit Beschluss eingestellt. Wenn der gesamte Betrag bezahlt ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt.