Auto wurde für eingesperrten Hund zum siedenden Saunakäfig: Besitzer verurteilt

Deutscher (58) schloss seinen Pitbull bei 31 Grad Hitze stundenlang im Pkw ein. Doch vor Gericht „hechelte“ er Unschuld. Zumindest teilweise.
Feldkirch Die Anklage beim Prozess am Landesgericht Feldkirch gegen den 58-jährigen Frühpensionisten lautet Tierquälerei. Und zwar als ein “ein Fall von klassischer Tierquälerei”, wie es Richter Theo Rümmele bei der Verhandlung bezeichnet.
Und weshalb? Es war im vergangenen Juni. Zu einer Zeit, in der die Hitze unbarmherzig drückte. Der beschuldigte Deutsche fuhr zu einem Bekannten im Vorarlberger Unterland, um ihn mit Getränken zu versorgen. Im Auto führte er seinen Hund, einen Pitbull, mit. Während draußen 31 Grad Temperatur herrschten, ließ er den Hund im Fahrzeug zurück, verschloss es und ging von dannen.
Eine aufmerksame Beobachterin
Eine Nachbarin beobachtete das. Auch den Hund im Pkw. Es war 14 Uhr nachmittags (die Frau notierte das penibel auf ihrem Handy). Doch “Herrchen” kam nicht zurück. Auch nicht um 15.42 Uhr, als die Zeugin angesichts des erbarmungswürdigen Vierbeiners im brütenden Auto schließlich die Polizei verständigte. Beinahe gleichzeitig mit den Beamten erschien auch der Hundebesitzer vor Ort und wurde sogleich aufgefordert, die Fahrzeugtüren zu öffnen. Es war kurz nach 16 Uhr.
Ein weiterer Nachbar hatte zwischenzeitlich einen Napf mit Wasser herbeigeholt, aus dem der Pitbull sogleich schlürfte und nachher herumtollte.
Er hatte überlebt. Ein glücklicher Umstand, der zumindest seinen beschuldigten Besitzer nicht verwundert, wie er vor Gericht beteuert: “Ich habe die Fenster des Pkw mehrere fingerbreit heruntergelassen, einen Napf mit Wasser und eine Kühlmatte für den Hund hineingestellt. Und außerdem war er nur eine Viertelstunde lang im Auto eingesperrt und hat nicht mal getrunken und gehechelt”, widerspricht er den Angaben der Zeugen. Eine Videoaufnahme zeichnet allerdings ein anderes Bild. Dort ist der Hund im Auto zu sehen, wie er im Sekundentakt nur so erbärmlich dahin hechelt.
Nicht der erste Vorfall
Zudem hatte sich der fünffach vorbestrafte Angeklagte bereits in einem ähnlichen Fall mit seinem Pitbull Scherereien mit den Behörden eingehandelt. Deshalb wurde er nun vor das Strafgericht geladen, das im Sinne der Anklage das Urteil wegen Tierquälerei aussprach. Es lautet: fünf Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, und eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 560 Euro.
Der Deutsche erklärte sich mit dem Urteil einverstanden und gelobte, zukünftig besser auf seinen Pitbull zu achten. “Weil ich den Hund schon von klein auf habe und ihn doch so liebe . . .”