Auch Champagner auf der Beuteliste

Vor allem hochpreisige Spirituosen hatten es einer rumänischen Diebesbande in Supermärkten angetan.
Feldkirch Sie sind ein Clan, doch in U-Haft ist nur der 47-jährige Vater der Viertangeklagten. Sie ist seine Tochter und 21 Jahre alt. Sie bringt ihre beiden Kinder im Alter von sechs und drei Jahren zur Verhandlung gegen ihren Vater am Landesgericht Feldkirch mit. Die Kleinere langweilt sich im Saal und setzt immer wieder kleinere Störaktionen. Einer der Diebe ist noch flüchtig, ein weiterer Angeklagter kommt zu spät zum Prozess. Jedenfalls beteuern alle, dass sie nie mehr stehlen werden. Bei der jungen Mutter ist es auch fünf vor zwölf, sie stand bereits viermal vor Gericht und hat, wie ihr Vater auch, alte Bewährungsstrafen offen.
Beim Eingang hinaus
Die vier machten sich bei ihren gewerbsmäßigen Diebstählen in diversen Supermärkten und Drogerieketten keine allzu große Mühe. Sie fuhren mit den Einkaufswagen in die Geschäfte, luden hochpreisige Spirituosen oder auch gerne teure Champagnersorten ein und fuhren statt beim Ausgang beim Eingang mit der Beute wieder hinaus. So entkamen sie mit vollen Wägen, in einem Wagen waren einmal beispielsweise Waren im Wert von 1000 Euro verstaut.
Auch sonst stahlen sie, was sie gerade brauchen konnten, doch im Wesentlichen waren es teure Alkoholika. Verkauft, so der angeklagte 47-Jährige, hätten sie angeblich nichts. Insgesamt beläuft sich der Wert der Beute auf knappe 5000 Euro. Zehnmal gingen sie auf Tour, ehe sie geschnappt wurden. Gestohlen haben sie in ganz Vorarlberg, vor allem im Unterland, dort hauptsächlich in Dornbirn und Bregenz.
Im Visier der Kamera
Doch die Diebstouren dauerten nicht allzu lange, per Videoüberwachung wurden die vier gefilmt. Sie alle beziehen Sozialhilfe oder AMS-Geld, dazu Kindergeld, irgendwie kommen sie über die Runden. Anhand der Videoaufzeichnungen schnappte man die Diebesbande.
Der 47-Jährige, so Verteidigerin Nadja Luger, hat in Rumänien angeblich zumindest einen Drogen- und Alkoholentzug gemacht. Er hat Glück, seine 170 Tage offene Bewährungsstrafe werden nicht widerrufen. Dieses Mal gibt es drei Monate unbedingt und neun weitere auf Bewährung. Sein junger Landsmann, noch keine 21 Jahre alt und bislang unbescholten, muss 720 Euro zahlen, weitere 720 Euro gibt es auf Bewährung.
Die junge Mutter hat ebenfalls Glück. Bei der 21-Jährigen wird die offene, alte Bewährungsstrafe von vier Monaten nicht widerrufen, dafür gibt es acht neue Monate Bewährungshaft und eine unbedingte Geldstrafe von 480 Euro. “Das ist die allerletzte Chance. Bei der nächsten Straftat müssen sie ein Jahr hinter Gitter, das muss Ihnen klar sein”, verdeutlicht Richter Peter Novak, dass dies der letzte Schuss vor den Bug war. Alle Urteile werden von allen Beteiligten angenommen.