Dreister Betrug mit Minibagger aufgeflogen

Wie ein insolventer Bauunternehmer einen Geräteverleih täuschte. Und deshalb vor Gericht landete.
Feldkirch Es ist für alle Beteiligten ein mühsames Verfahren und das, weil sich der angeklagte 48-jährige Türke ständig vor der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch drückte. Doch nun wurde er in Wien ausfindig gemacht, festgenommen, nach Feldkirch überstellt und zur Verantwortung gezogen. Der Mann war einst selbstständig, schlitterte jedoch mit seiner Baufirma in die Pleite. Dennoch mietete er für eine Wiener Baustelle für sieben Tage einen Minibagger. Baumaschinen kann man online über ein Formular bei diversen Firmen mieten. Die Preise sind für die diversen Geräte aufgelistet. Üblicherweise ist Anlieferung mit vollem Tank, Abholung, Versicherung und Miete für die entsprechende Dauer kalkuliert. Allerdings muss das Gerät wieder betankt und schadensfrei zurückgegeben werden.
Kundendaten getürkt
Der 48-Jährige wusste, dass die Vermietung nur an Firmenkunden, jedoch nicht an Private erfolgt. Da er als Selbstständiger einst Kontakt zu einer anderen, liquiden Baufirma hatte und deren Daten kannte, loggte er sich kurzerhand illegal mit deren Firmendaten ein und bekam prompt den gewünschten Bagger pünktlich überstellt. „Normalerweise verlangen wir eine Vorauszahlung, doch die Firma war uns gut bekannt und es gab nie Probleme, weshalb wir davon absahen“, erzählt 45-jährige Geschäftsführer der betreffenden Baumaschinenvermietung als Zeuge.
Der Angeklagte gab zunächst an, er habe die Daten der fremden Firma für die Anmietung benutzen dürfen. „Stimmt nicht, wir haben dazu nie zugestimmt“, sagt hingegen der Zeuge. Er habe von der Sache gar nichts gewusst.
Schadensbezahlung offen
Nachdem der Angeklagte nun endlich vor Gericht erschienen war, räumt er ein, dass er schuldig ist. Somit ist die Verurteilung wegen schweren Betruges klar. Im Prozess wird der geschädigten Vermietungsfirma der Betrag 2745 Euro zugesprochen. Die Schäden, die auf der Baustelle an dem Bagger entstanden sind, immerhin auch rund 2400 Euro, bekommt sie im Strafverfahren jedoch nicht ersetzt. Dafür muss sie – sofern die Geschädigte nicht darauf verzichtet – gegen den Insolventen extra prozessieren. Die Konsequenz für den schweren Betrug: Sechs Monate Haftstrafe auf Bewährung und Rückzahlung der zumindest 2745 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Guter Dinge
„Ich werde die Rechnung sicher bezahlen, denn ich mache wieder eine Firma auf, dann muss ich wieder Baugeräte ausleihen und deshalb ist es für mich wichtig, meine Schulden dort zu begleichen“, gibt sich der Mann zuversichtlich. Ob er jedoch wieder eine Gewerbeberechtigung bekommt, ist fraglich. Jetzt wird er jedenfalls enthaftet und darüber freut er sich.