16-Jähriger verprügelte 46-Jährigen

VN / 15.10.2024 • 16:28 Uhr
Gericht
Der junge Angeklagte hatte seinem Kontrahenten schwere Verletzungen zugefügt. Eckert

Jugendlicher ließ sich von Mann nicht provozieren, seine Reaktion hatte Folgen vor Gericht.

Feldkirch Verteidiger Anton Weber erläuterte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch, dass es sein junger Mandant nicht gerade leicht hatte. Als der Deutsche zur Welt kam, war seine Mutter mit 17 Jahren noch selbst eine Jugendliche. Dann hieß es für ihn Pflegeeltern, Kinderheim, dann wieder zurück zur Mutter. Bei dem heute 16-Jährigen, der zurzeit noch keinen Job in Sicht hat, gibt es auch einige intellektuelle „Defizite“, bemüht sich sein Rechtsanwalt um die richtige Wortwahl.

Konflikt am Bahnhof

Im August dieses Jahres traf der Teenager auf einem Zebrastreifen am Bregenzer Bahnhof auf einen 46-jährigen Mann, mit dem er in Streit geriet. Letzter hatte den Jugendlichen und dessen Freundin in Sachen „Kleidung“ angepöbelt, was die beiden ärgerte. Als der Mann den 16-Jährigen mit Bier anschüttete und ihm auch noch eine Bierdose nachwarf, rastete der junge Deutsche aus und schlug seinem Gegenüber mit der Faust zunächst gegen den Kopf.

Nachdem der 46-Jährige zusammengesackt und am Boden gelegen war, trat der 16-Jährige dem Opfer noch mit dem Fuß ins Gesicht. Der Mann erlitt durch den Faustschlag eine Schädelprellung, eine gestauchte Wirbelsäule und, weil er umknickte, einen gebrochenen Mittelfußknochen. Letzteres stellt eine schwere Körperverletzung dar. Der Tritt ins Gesicht blieb ohne schwere Folgen.

Opfer verstorben

Der damalige Kontrahent wurde als Zeuge geladen, doch als es beim Zustellen der Post Probleme gab, teilte die Polizei mit, dass der Mann mittlerweile im September verstorben sei. Allerdings hat sein Tod nichts mit dem Schlag oder Tritt zu tun. Eine Diversion, also eine Sanktion, die in der Strafkarte nicht auftaucht, kommt nicht mehr infrage. „Ein Tritt ins Gesicht beinhaltet schwere Schuld. Außerdem hatte der junge Mann bereits zwei Diversionen, eine wegen gefährlicher Drohung, eine wegen Sachbeschädigung“, so Staatsanwalt Philipp Höfle.

Auch eine Verurteilung gab es in diesem Jahr schon eine und ein weiteres Verfahren ist anhängig. Somit bleibt für die schwere Körperverletzung nur eine Geldstrafe. 720 Euro sind für den Jugendlichen zu bezahlen, weitere 720 auf Bewährung. Der Verteidiger hatte die Mutter bereits kontaktiert. Sie hatte keine Zeit, um zum Prozess zu kommen. „Sie scheint wenig Interesse an ihrem Sohn zu haben“, so Weber. Stattdessen wartet ein Kumpel vor dem Gericht auf den Jungen und ruft ihm zu: „He, was geht, Du Bastard?“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.