Hund auf einen Bekannten gehetzt

Tunesier gab in Bregenzer Seeanlagen seinem Terrier das Kommando „Beiß ihn!“.
Feldkirch Der 43-jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann hat ein Alkoholproblem und räumt es auch ein. Auch an jenem Tag im August hatte er reichlich getrunken, er war stark alkoholisiert. In den Bregenzer Seeanlagen traf er einen Bekannten, einen 24-jährigen Afghanen. Angeblich habe er diesem früher hin und wieder ein „weißes Pulver“ verkauft. Jedenfalls gab es ein kurzes Gespräch zwischen den beiden.
Danach legte der Angeklagte seinem Hund, einem American Staffordshire Terrier-Malinois-Mischling, die Leine an und gab ihm das Kommando, den anderen anzugreifen. Samt dem Hund rannte der Mann auf den Bekannten zu. Der Hund tat, wie ihm befohlen und biss zwei Mal heftig zu.
Schwere Verletzungen
Die Bilder in dem Akt zeigen tiefe Fleischwunden am Arm und am Rücken des Opfers. „Es hätte alles noch viel schlimmer ausgehen können“, gibt Richterin Lisa Pfeifer dem Angeklagten zu bedenken. Die Wunden mussten im Spital versorgt werden. Noch heute hat der Bauarbeiter während der Arbeit angeblich immer wieder Schmerzen.
Der vierfach vorbestrafte Tunesier gibt an, der Hund sei von selbst losgezogen, er selbst habe noch versucht, ihn zurückzuhalten. Das Tier sei, bedingt durch seine Obdachlosigkeit, auch hin- und hergezogen und deshalb aggressiv geworden. Sämtliche Zeugen berichten jedoch, dass das Tier eindeutig mit Kommando zu dem Opfer geschickt wurde und deshalb zubiss.
Teilbedingte Haftstrafe
Der Tunesier, der bereits zwei Bewährungsstrafen im Nacken hat, wird neuerlich zu 24 Monaten Gefängnis teilbedingt verurteilt. 16 Monate werden auf Bewährung ausgesprochen, acht muss er absitzen. Dazu gesellt sich ein noch offener Strafrest aus der Vergangenheit, womit sich insgesamt 14 Monate unbedingte Haft ergeben. Mit viel Glück und einer vorzuweisenden Arbeitsstelle bekommt er eine Fußfessel. Eine Alkoholtherapie und Bewährungshilfe werden angeordnet. Opfervertreterin Olivia Lerch erreicht 2000 Euro Entschädigung für den Verletzten. Das Urteil ist rechtskräftig.