Zehntes Raser-Auto in Vorarlberg beschlagnahmt

VN / 24.10.2024 • 15:04 Uhr
Radarpistole
Eine Lasermesssung der Polizei Rankweil kostete einen 19-jährigen Lenker vorläufig seinen Probeführerschein. symbol/hartinger

Probeführerscheinbesitzer (19) in Rankweil mit 141 Sachen statt erlaubten 60 Km/h gemessen.


Rankweil
Beamte der Polizeiinspektion Rankweil führten am Mittwochabend auf der Bundesstraße (L190) in Rankweil Lasermessungen durch, als sie kurz nach 20 Uhr ihren Augen nicht trauten: Da raste ein Pkw mit 141 km/h in Richtung Röthis an ihnen vorbei und damit um 81 Stundenkilometer zu schnell. Eine Anhaltung des Fahrzeugs an Ort und Stelle war den Beamten nicht möglich.

Kurze Verfolgung

Allerdings nahmen die Polizisten umgehend die Verfolgung des Pkw auf. Nur kurz darauf gelang es, das Fahrzeug in Röthis anzuhalten. Dabei stellte sich heraus, dass es sich beim Lenker des Raser-Autos um einen 19-jährigen Mann handelte, der sich noch im Stadium eines Probeführerscheinbesitzers handelte. Außerdem hatte er noch zwei Beifahrer im Auto.

Führerschein weg

Nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch wurde dem 19-Jährigen der Führerschein abgenommen und das Fahrzeug mit dem laut Information der Polizei nicht gerade jüngsten Baujahr vorübergehend beschlagnahmt.

Damit sind seit dem Inkrafttreten der 34. Straßenverkehrsordnung am 1. März dieses Jahres in Vorarlberg bereits zehn Pkw und zwei Motorräder beschlagnahmt worden. Auch im aktuellen Fall wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Beschlagnahme erfüllt sind. Bundesweit mussten die Autos in den meisten Fällen zurückerstattet werden.

Um 6800 Euro versteigert

Eine der Ausnahmen war ein Pkw, der einem Schnellfahrer in Vorarlberg abgenommen wurde und über eine Onlineauktion des Dorotheums unter den Hammer kam. Der Startpreis des als „gründlich überholungs- und reparaturbedürftigen“ bezeichneten Wagens mit 110 PS betrug 2000 Euro, am 2. Oktober erging ein Zuschlag um 6800 Euro. Laut Gesetz gehen 70 Prozent des Erlöses an den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds und 30 Prozent an die Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Strafbehörde zu tragen hatte, in diesem Fall das Land Vorarlberg. Der ursprüngliche Besitzer des Fahrzeugs war damals außerhalb des Ortsgebietes mit 153 statt der 80 erlaubten km/ unterwegs gewesen.

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