Mit entwendetem Feuerwehrauto und Blaulicht zu Dornbirner Prachtclub

21-jähriger Feuerwehrler musste nach unerlaubter Spritztour im Promillerausch vor Gericht.
Feldkirch „Ich werde den Schaden bezahlen“, so der 21-jährige am Landesgericht Feldkirch angeklagte Bregenzerwälder, selbst ein „Feuerwehrler“. Es war wohl nicht die beste Idee, als er Mitte Juni einen Mercedes Sprinter, der eigentlich der Feuerwehr zur Verfügung stehen sollte, in Betrieb nahm und für private Zwecke missbrauchte. Noch dazu, weil er mit dem Wagen dermaßen rasant in die Kurve fuhr, dabei Menschen gefährdete und beinahe mit dem Kastenwagen umkippte. Besonders spaßig fand der junge Mann offensichtlich, das Blaulicht einzuschalten. Hintergrund für die ganze Geschichte war vermutlich sein Alkoholwert von 1,6 Promille.
Ziel Conrad Sohm
Der junge Mann ist zwar bislang gerichtlich unbescholten, doch verwaltungsrechtlich liegt bereits einiges gegen ihn vor. Richter Dietmar Nußbaumer staunt geradezu, wie viele Verkehrsübertretungen der junge Mann, der zurzeit nur geringfügig beschäftigt ist, im Register vermerkt hat. „Spätestens jetzt sollten Sie zu lächeln aufhören, auch wenn Sie ein freundlicher Mensch sind“, mahnt der Richter den Großgewachsenen, die Sache nicht allzu locker zu nehmen.
Seine rasante, knapp 30 Kilometer lange Fahrt von Schnepfau zum Dornbirner Club „Conrad Sohm“ ging nicht ganz ohne Kollisionen vor sich. Er verursachte an einem abgestellten Anhänger einen Schaden und auch das Feuerwehrauto wurde ramponiert. Schaden am roten Mercedes Sprinter: 8000 Euro. Die Versicherung bezahlt 6000, 2000 Euro sind Selbstbehalt. Die muss und will der junge Mann bezahlen. „Da müssen Sie aber mehr arbeiten, denn bei 500 Euro Einkommen wird es lange dauern“, so der Richter. Der Mann hat Mechaniker gelernt und eine Vollzeitstelle in Aussicht.
In Therapie
Der junge Mann hat 8000 Euro Schulden aus „Drogengeschichten“, wie er sagt. Zurzeit ist er in Therapie und das muss er laut gerichtlicher Weisung auch bleiben. 560 Euro werden als unbedingte Geldstrafe, 280 Euro auf Bewährung ausgesprochen. Dazu kommen 2000 Euro Schadenersatz.
Der Angeklagte hat nun eine Vorstrafe wegen unbefugtem Gebrauch von Fahrzeugen und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Vierteljährlich muss er dem Gericht einen Bericht von der Suchtberatung liefern. „Alkoholunabhängig müssen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr ändern, ist Ihnen das klar?“, betont Nußbaumer abschließend. Der Verurteilte nimmt das Urteil an und auch die Staatsanwaltschaft ist einverstanden.