Zoff im Speisewaggon: Eine zerbrochene Bierflasche zum “Dessert”

VN / 11.11.2024 • 17:45 Uhr
Gericht
Der Hauptangeklagte wiederholte es immer und immer wieder: “Ich verzeihe ihm . . .”. vn/gs

Weshalb es ein Kellner vorzog, sich mal schnell selbst im Zug-Bistro einzusperren.

Feldkirch Es begab sich dereinst im Nachtzug, Höhe Feldkirch. Zwischen den beiden letzten Gäste im Speisewaggon, einem Syrer (29) und Wiener (43), wurde die Luft immer dicker. Erst hagelte es gegenseitige Beschimpfungen. Dann flogen buchstäblich die Fetzen. Nämlich vom zerrissenen T-Shirt des Wieners. Der Syrer schlug den Österreicher blutig, zerbrach dann eine Bierflasche und streckte sie dem 43-Jährigen mit den Worten entgegen: „Ich finde dich und dann passiert was!“

Zeuge der Auseinandersetzung war der Kellner. Bei der späteren Verhandlung am Landesgericht Feldkirch bezeichnet derselbe den Syrer als den Aggressor der damaligen Auseinandersetzung. „Als die Situation eskalierte, schloss ich mal lieber die Türen des Bistros hinter mir.“ Der ÖBB-Mitarbeiter bestätigt die Bedrohung mit der zerbrochenen Bierflasche durch den jüngeren der beiden Widersacher.

Ein Akt des Verzeihens

Der 29-jährige Asylant ist deshalb der Hauptangeklagte. Die sonderbare Anekdote dabei: Selten wurde sich bei einer Strafverhandlung von den Beschuldigten gegenseitig so viel verziehen wie bei diesem Prozess. Den Anfang macht der Asylant: „Ich bin unschuldig. Der Österreicher hat mir aufs Auge geschlagen. Es flattert noch heute. Er hat mich gezwungen, meine Geliebte zu verlassen und mein Leben ruiniert. Aber ich verzeihe ihm.“

Horrende Schmerzengeld-Forderungen

Von Richter Alexander Wehinger nach dem eigentlichen Grund der Auseinandersetzung gefragt, entgegnet der 29-Jährige lapidar: „Er war besoffen. Und ich auch. Aber wie schon gesagt, ich verzeihe ihm.“ Eine gnädige Geste, die der Angeklagte bei der Verhandlung ständig wiederholen sollte. Auf die Frage des Richters, ob er denn Schmerzengeld vom Zweitbeschuldigten wolle, gibt er sich hingegen weit weniger kulant: „Ich fordere 10.000 Euro von ihm.“

Erwartungsgemäß schildert sein mitangeklagter Kontrahent eine völlig andere Geschichte. Er sei einzig und allein das Opfer von Gewalt geworden. „Aber auch ich verzeihe ihm. Wenn er sich jedoch einbildet, 10.000 Euro Schmerzengeld von mir zu verlangen, obwohl er nicht verletzt wurde, fordere ich 20.000 Euro!“

Nun wird es noch abstruser. Der Syrer fragt den Richter, ob sie sich, also er und der Zweitangeklagte, zur Versöhnung die Hand reichen dürften. Gesagt, getan. Mit einem gegenseitigen „Ich verzeihe dir und entschuldige mich“ geben sie sich die Hand. Womit auch gleichzeitig die beiderseitige Forderung von Schmerzengeld vom Tisch ist.

Unbedingte Geldstrafe

Dennoch: Der Richter sieht es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte seinen Widersacher damals mit einer Bierflasche bedroht und ihn geschlagen hat. Der Syrer wird wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1040 Euro verurteilt. Der 29-Jährige nimmt das Urteil widerspruchslos an. Der Zweibeschuldigte wird vom Verfahren ausgeschieden und bleibt unbehelligt. Das Urteil ist rechtskräftig.