4500 Euro Strafe wegen einer Ohrfeige

34-jähriger Angeklagter muss für “Watsche” tief in die Tasche greifen.
Feldkirch Es ist ein Fall wie viele andere am Landesgericht Feldkirch und wieder einmal kreisen die Vorwürfe um das Thema “Gewalt gegen Frauen”. Das Opfer, eine junge Frau, gibt an, von ihrem Lebensgefährten fast drei Jahre lang mehrfach mit Fäusten geschlagen worden zu sein, immer wieder habe sie blaue Flecken davongetragen. Außerdem soll er sie sogar ins Kinn gebissen und an den Haaren gerissen haben. “Das stimmt alles nicht. Wir streiten hin und wieder, aber mit Fäusten geschlagen – niemals und gebissen auch nie. Einzig und allein eine Ohrfeige stimmt und da war es so, dass sie mich an jenem Februartag zuerst und sogar zwei Mal geschlagen hat”, so die Verantwortung des gutverdienenden Technikers.
Beinahe gescheitert
Der Prozess bei Richter Alexander Wehinger dauert fast dreimal so lange wie eingeplant und dabei hat die Justiz noch Glück. Grund dafür, dass das Verfahren fast vertagt werden musste, ist die Sprachbarriere, die den Angeklagten von der Verständigung trennt. Er stammt aus Südasien, in seiner Heimat gibt es weit über 20 Sprachen. Es wurde eine Übersetzerin für Hindi geladen, das ist eine der weltweit am meisten gesprochenen Sprachen.
Doch die Muttersprache des Angeklagten ist eine andere, Hindi versteht er nur schlecht. “In unserem Land sind sogar die als Amtssprachen zugelassenen Sprachen völlig verschieden. Andere Schrift, anderes Alphabet, der Angeklagte versteht mich wirklich nicht sehr gut”, so die Übersetzerin. Doch Englisch könne der Mann gut, so Verteidiger Hamit Öztürk. Somit bemüht sich das Gericht kurzfristig um einen Englischdolmetscher. Der Erstkontaktierte kann nicht, die zweite Übersetzerin kann mittels Zoom-Konferenz beigezogen werden.
Wenig bleibt übrig
Was die vielen Vorwürfe der fortgesetzten Gewaltausübung betrifft, wird der Mann freigesprochen. Seine Lebensgefährtin, die mit ihm immer noch zusammenlebt, entschlägt sich der Aussage. Übrig bleibt als Beweis somit nur noch ein Foto, das eine gerötete Wange der jungen Frau zeigt. Dazu ist der Angeklagte geständig. Das genügt zumindest für den Vorwurf der einfachen Körperverletzung, also weit weniger als ursprünglich angeklagt. Da die Fachkraft mit über 3000 Euro netto monatlich gut verdient, fällt die Buße, die im Rahmen einer Diversion ausgesprochen wird, relativ hoch aus. 4500 Euro muss der Mann für die eine Ohrfeige bezahlen. Er bittet um Ratenzahlung, die mit 750 Euro pro Monat genehmigt wird. Der Vorteil für ihn: Er bleibt weiterhin unbescholten. Das Urteil ist rechtskräftig.