Tote und verletzte Vögel beschäftigen Justiz

Winzer Josef Möth vor Gericht: „Ich bin kein Tierquäler, die Netze waren gesetzeskonform“.
Feldkirch Es ist bereits das zweite Mal, dass das Landesgericht Feldkirch über die Causa Tierquälerei um den Bregenzer Weinbauer Josef Möth tagt. Es geht darum, dass im Herbst 2023 acht tote und drei lebende Vögel in den Ernteschutznetzen des Winzers aufgefunden wurden. Kuckucksvögel, Stare, Singdrosseln, Falken, Rotkelchen. Durch die Nylonnetze waren die Tiere oft bis auf die Knochen aufgescheuert und hatten gebrochene Flügel.
Möth kann sich angeblich nicht erklären, warum gerade bei der Begehung mit den Behörden dermaßen viele Tiere in seinen Netzen gefangen wurden. „Es waren betriebsfremde Personen auf dem Gelände“, so seine Vermutung. Der Weingarten am Bregenzer Brachsenweg umfasst 3,5 Hektar, ein Radweg und mehrere Spazierwege führen dort vorbei. Fremde hätten die Netze hochgehoben und Löcher hineingeschnitten, hat der Angeklagte eine Erklärung, warum derart viele Tiere unter die Netze gelangten.
Schwer vereinbar
In der komplexen Causa wird deutlich, wie schwer Ernteschutz und Tierwohl zu vereinen sind. Möth hat eine umfassende Ausbildung im Bereich Weinbau abgeschlossen, viele andere Betriebe angesehen und Praktika abgeschlossen.

Dennoch sagt der vor Gericht geladene Sachverständige Friedrich Unger, Experte im Bereich Obst- und Weinbau, dass man im Burgenland, dem größten Weinbaugebiet Österreichs, diese Form des Ernteschutzes seit über 20 Jahren nicht mehr betreibt. „Wenn Netze nur locker gespannt und nicht überall fix am Boden verankert sind, ‚kraxeln‘ die Vögel unten rein, wollen dann irgendwann nach oben wegfliegen und verheddern sich in den Netzen“, so Unger. Wichtig sei eine geringe Maschenweite von zirka zwei Zentimetern. Weiters müssten die Netze regelrecht über die Reben gestülpt und unten mit Klammern fix zugemacht werden. Nur dann sei wirklich auszuschließen, dass ein Vogel hineinkommt. Auch im Interesse des Winzers, erklärt der Sachverständige, welcher selbst 30 Jahre Weinbauer war.
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Strittige Diskussion
Viele Details werden stundenlang diskutiert. Eine Biologin beispielsweise verweist auf Untersuchungsergebnisse renommierter Vogelschutzorganisationen, wonach die Farbe des Netzes eine Rolle spiele, weil der Vogel das Netz umso besser sehen könne, je größer der Kontrast zum Hintergrund sei. Dem widerspricht wiederum Unger. Der sagt nämlich, dass die Farbe keinerlei Rolle spiele. So sind auch die Aussagen unterschiedlich, was die Frage betrifft, ob das Netz bis auf den Grund gespannt werden soll. Die einen sagen nein, weil sich sonst Igel, Hasen und kleinere Tiere darin verhängen könnten. Die anderen behaupten, dass bei einem kleinmaschigen, stramm auf den Boden gespannten Netz auch ein Igel nicht verhänge. Es gibt viele Einzelheiten, die eine Rolle spielen.
Kontrollgänge
Die Sachverständige aus dem Natur- und Landschaftsschutz, Sarah Degenhart, legt klar, dass man alle 30 bis 60 Minuten Kontrollgänge machen müsste, um verhedderte Vögel zu befreien. Im Sommer, wenn es heiß ist, sogar alle 15 Minuten. Es gebe viele Faktoren, welche die Tiere in eine leidvolle Situation bringen. Hunger, Durst, Stress, der Drang, sich zu befreien und oft die Folge, dass sich in der Panik die dünnen scharfen Nylonfäden immer enger um den Vogel wickeln, ihn schwer verletzen und er schlussendlich verendet.
Auch eine zweite Biologin, die in ihrer Freizeit zu Forschungszwecken als „Beringerin“ von Vögeln tätig ist, beschreibt das Tierleid. Ob dem Winzer ein Vorwurf gemacht werden kann, ist noch offen. Er sagt, dass er sich auch in Meersburg und im gesamten Bodenseeraum erkundigt habe und alle hätten dieselben Netze in derselben Art wie er gespannt. Der Prozess wird am zehnten Dezember fortgesetzt und vermutlich beendet.