Tausend Euro Geldbuße für Schlag aufs Gesäß

VN / 19.11.2024 • 18:45 Uhr
Gericht
Die beiden Angeklagten im Verhandlungssaal des Landesgerichtes. eckert

20-Jährige ließ sich sexuelle Belästigung nicht gefallen und erstattete Anzeige.

Feldkirch „Sie hat mich immer wieder beleidigt und sich mir gegenüber respektlos verhalten“, behauptet der 38-jährige Zulieferer, der beruflich regelmäßig im Landeskrankenhaus Feldkirch zu tun hatte, als Angeklagter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Unmoralische Worte

Als er wieder einmal vor Ort war, habe die 20-jährige Reinigungskraft zu ihm gesagt, er sei ganz schön alt und ihn mit unmoralischen Worten beschimpft. Das habe er sich nicht bieten lassen wollen und ihr zwei „Klapse“ auf den Hintern gegeben, so die Angaben des Angeklagten. Die junge Frau erzählt als Opfer und Zeugin eine andere Version. Sie sagt, der Mann habe sich auf einen Bürostuhl gesetzt, sie an den Handgelenken festgehalten und sie übers Knie gelegt. Zwei Mal habe er ihr mit der flachen Hand auf ihr Gesäß geschlagen. Das wollte sie sich nicht gefallen lassen.

Vaters Rache

Der Vater der jungen Frau arbeitet ebenfalls in dem Spital und bekam den Vorfall mit. Auch er wollte diese Aktion nicht auf sich beruhen lassen und verpasste dem 38-Jährigen einen Kopfstoß. Verletzt wurde der Angegriffene nicht, seine Nase tat eine Woche weh, gebrochen war nichts. Sowohl der „Po-Klopfer“ als auch der „Nasenangreifer“ wurden bestraft.

Allerdings kamen die beiden bislang Unbescholtenen mit einer Diversion, das heißt ohne Vorstrafe, davon. Der 45-jährige Vater von fünf Kindern muss dem anderen Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung 100 Euro Schmerzengeld geben, dem Gericht eine Buße in Höhe von 300 Euro. Der „Po-Klopfer“ muss wegen sexueller Belästigung und Nötigung 500 Euro ans Gericht zahlen und weitere 500 Euro an das Opfer des Übergriffs.

Beide einsichtig

Die beiden Männer sehen ein, dass ihr Verhalten nicht korrekt war. Der 38-Jährige verspricht Richterin Silke Wurzinger, nie mehr jemandem aufs Gesäß zu schlagen. Der 45-Jährige sieht ein, dass der Kopfstoß keine gute Idee war und beteuert ebenfalls, nie mehr Gewalt anzuwenden. Beide Unbescholtenen behalten ihre „weiße Weste“, in der Strafregisterauskunft scheint nichts auf und bezahlen sie die aufgetragenen Beträge, ist die Sache erledigt.