Junge Frau an Bushaltestelle bedroht

VN / 21.11.2024 • 15:49 Uhr
Gericht
Der Angeklagte stritt vor Richter Alexander Wehinger sämtliche Vorwürfe ab. Eckert

Rentner beschimpfte die Wartende auf wüste Weise und drohte sogar, sie zu schlagen.

Feldkirch „Das ist alles erstunken und erlogen“, behauptet der 74-jährige Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Die Worte, die laut Opfer und Zeugen gefallen sind, würde er nie in den Mund nehmen und seien wirklich „unterste Schublade“.

“Missgeburt”

Unter anderem soll der Beschuldigte eine Frau an einer Bushaltestelle als „Missgeburt“ und „Drecksau“ beschimpft haben. Dass er die in der Beauty-Branche Arbeitende am Hals packte und mit der Faust ausholte, wodurch sich die Frau sehr ängstigte, streitet er ebenfalls ab. „Ich bin 47 Jahre verheiratet und habe weder meine noch eine andere Frau je geschlagen“, wird der Pensionist immer lauter. „Jaja, das ist ja auch gut so“, beruhigt ihn Richter Alexander Wehinger. Letzterer muss viel Geduld aufbringen, um mit seinen Fragen zu dem Rentner durchzudringen. Der wiederholt nämlich unentwegt: „So was tut man nicht und so was sagt man auch nicht“.

Aggressiv unterwegs

Dass er damals um zehn Uhr vormittags vor dem Zimbapark in Bürs betrunken auf der Bank bei der Bushaltestelle gesessen war, will er ebenso nicht wahrhaben, obwohl ein Alkoholtest 1,4 Promille ergab. „Man ist doch nicht schon um zehn Uhr besoffen“, empört sich der bislang Unbescholtene. Die Frau habe ihn angesprochen, ob er „saufe“ und er habe nur erwidert, das gehe sie überhaupt nichts an. Das sei alles gewesen. Vielmehr habe sie ihn angepöbelt und bespuckt, so die Aussage des Oberländers. Die Zeugin, die mit dem Angetrunkenen Bekanntschaft machen musste, dementiert. Sie habe den Rentner nur aufgefordert, er solle aufhören, über Ausländer zu schimpfen, worauf er rabiat geworden sei.

Zeuge bestätigt Aussagen

Ein weiterer Zeuge bestätigt die grundlosen, üblen Beschimpfungen und gibt der Frau recht, dass sie den Angeklagten in keinster Weise provoziert habe. Der 57-Jährige ist Türke, arbeitet in einem Hotel und half der Frau, als sie von dem Rentner bedrängt wurde. „Ich schon 23 Jahre in Österreich, aber noch nie Gericht“, entschuldigt sich der Mann höflich für seine Nervosität im Zeugenstand.

Der Angeklagte sagt immer wieder, dass er die Strafe bezahlen werde, der Frau aber keinen Cent. Der Richter macht ihm klar, dass in zweiter Instanz allenfalls ein strengeres Urteil droht. Als Strafe für Beleidigung und gefährliche Drohung muss er 1690 Euro zahlen, weitere 1690 gibt es auf Bewährung. Der Frau muss er 160 Euro Entschädigung bezahlen. Dazu kommen die Kosten für das Gerichtsverfahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.