Seriendieb mit Hang zu Spirituosen

Kaum aus der Haft entlassen, bediente sich Langfinger wieder in Supermärkten.
Feldkirch Offensichtlich ist dem 31-Jährigen alles egal. Erst kürzlich wurde er unter anderem wegen Diebstahls verurteilt, doch wenig später trieb er schon wieder in diversen Supermärkten sein Unwesen. Der Mann war zwar als Gartenarbeiter beschäftigt, dennoch stahl er in über zehn Geschäften Lebensmittel beziehungsweise konsumierte sie gleich vor Ort. Im Sutterlüty in Dornbirn nahm er sich zwei Flaschen Rum und eine Tüte Chips aus dem Regal, setzte sich noch im Geschäft auf den Boden und verspeiste die Chips dort. Als ein Mitarbeiter ihn zum zahlen aufforderte und das Geschäft zu verlassen, holte er mit der Flasche aus und bedrohte ihn mit den Worten: „Geh weg, sonst schlage ich Dich“. Manchmal trinkt er auch einen Schluck und stellt die Falschen wieder zurück ins Regal.
Lust auf Kelly’s Zirkusräder
Der Jemenit scheint eine Vorliebe für Knabbergebäck zu haben. Immer wieder griff er zu Mannerschnitten oder salzigem Knabbergebäck wie Laugenbrezeln oder Kelly’s Zirkusrädern, einem luftigen Maisgebäck. Und offenbar passt Hochprozentiges am besten als Getränk dazu.
„Zwei Flaschen Jägermeister, zwei Flaschen Jack Daniels am selben Tag. Am nächsten Tag zwei Flaschen Rum, am nächsten eine Flasche Marillenlikör“, schildert Staatsanwalt Richard Gschwenter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch den Konsum des Mannes im Juli dieses Jahres und fragt ihn, ob er ein Alkoholproblem habe. „Nein, habe ich nicht“, meint der Mann. Auf die Frage, ob er gegen den Durst immer Getränke mit über 40 Prozent wähle, meint er, dass das normal sei. Im Gefängnis stahl er einem anderen Häftling Kleider und zudem zeigte er sich gegenüber einer Polizistin äußerst respektlos.
Ungeniert selbst befriedigt
Schlussendlich wurde der Dieb in U-Haft gesteckt. „Sonst hätten die Geschäfte keinen Jägermeister mehr gehabt“, so Gschwenter. Bei seiner polizeilichen Einvernahme hatte der Delinquent 1,67 Promille intus. Als eine junge Polizistin mit dem Jemeniten allein im Vernehmungsraum war, leckte er mit der Zunge immer wieder über die Lippen und starrte die Frau an. Schlussendlich griff er sich in die Hose und begann zu onanieren.
Die Beamtin sagte, er solle aufhören. Er nahm die Hand heraus, fuhr jedoch über der Hose fort, eindeutige Bewegungen zu machen. Erst als die männlichen Kollegen wieder hinzukamen, hörte der Mann endgültig auf. Er hat null Respekt, obwohl er aus einer Haft mit sechs offenen Monaten Bewährungsstrafe entlassen wurde, kümmert er sich nicht im Geringsten um Gesetze. Nun erhält er wegen sexueller Belästigung, Nötigung und mehrfachem Diebstahl sechs Monate unbedingte Haftstrafe. Die offenen sechs Monate Bewährungsstrafe werden allerdings nicht widerrufen. Wäre das der Fall gewesen, müsste der Jemenit jetzt insgesamt zwölf Monate absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.