Rumänische Zuhälterin verurteilt

18 Monate Gefängnis für zweifache, 25-jährige Mutter.
Feldkirch Die am Landesgericht Feldkirch angeklagte Frau ist jung, zierlich und macht einen schüchternen, weinerlichen Eindruck. Seit November 2024 ist sie in der Justizanstalt Feldkirch in U-Haft, und dort wird sie vermutlich auch noch bis nächsten November bleiben. Zu Hause in Rumänien hat sie zwei kleine Kinder, dort sitzt der Vater der Kleinen wegen Zuhälterei im Gefängnis.
Die Rumänin prostituierte sich anfangs selbst, dann lockte sie Frauen aus ihrer Heimat nach Österreich, um hier Liebesdienste anzubieten. Die Frauen wohnten alle zusammen, die 25-Jährige organisierte die Treffen mit den Freiern, bot Übersetzungsdienste und Sonstiges an.
50 Prozent einbehalten
Für ihre “Gegenleistungen” kassierte die Zuhälterin die Hälfte des Einkommens der Frauen. “Dafür ging sie aber auch einkaufen, besorgte Kondome, Gleitgel, Taschentücher und stand den Frauen sieben Tage die Woche 24 Stunden zur Verfügung”, so die Verteidigerin. Sie argumentiert, dass die Frauen, die weder Sprach- noch Ortskenntnisse hatten, auf Hilfe und Schutz angewiesen gewesen seien. Außerdem seien die Damen bereits zuvor dieser Tätigkeit nachgegangen. “Ohne Ausbildung ist es in Rumänien schwierig, seine Familie zu versorgen”, so die Verteidigerin, die selbst fließend Rumänisch spricht. Die Zeuginnen wurden mehrfach einvernommen, und es gab in ihren Aussagen etliche Ungereimtheiten.
Doch in Zusammenschau mit den eigenen Angaben der Angeklagten ließ sich daraus eine Anklage wegen Zuhälterei und gewerbsmäßigen, grenzüberschreitenden Prostitutionshandels verfassen. Anklagekonform verurteilt sie der Schöffensenat zu 18 Monaten Haft. “Der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre”, erklärt die Vorsitzende Franziska Klammer. Mildernd war neben der Unbescholtenheit das Geständnis. Erschwerend der lange Tatzeitraum von einem Jahr und dass es fünf Opfer waren, für welche die Rumänin das Geschäft mit der Liebe organisierte.
Anzeige von Freier
Aufgeflogen ist die Sache deshalb, weil ein Freier der Damen offensichtlich übers Ohr gehauen wurde. “Abzocke”, also Geld ohne Gegenleistung, gibt es nicht nur bei Drogengeschäften, sondern auch im Prostitutionsmilieu. Der Mann schaltete die Polizei ein und meldete, dass er bezahlt, aber nicht das erhalten habe, was vereinbart war. Somit kam der Stein ins Rollen.
Aufgeflogen
Die fünf Damen und ihre “Chefin” flogen auf. “Lassen Sie sich nicht täuschen von der mädchenhaften, scheinbar unschuldigen Erscheinung”, hatte Staatsanwältin Julia Berchtold für eine angemessene Strafe plädiert. Unbescholtene haben in der Regel gute Chancen, nach der Hälfte der Strafe entlassen zu werden. Nicht jedoch bei Zuhälterei und Prostitutionshandel. Somit ist frühester Entlassungstermin November, also nach zwei Dritteln der Strafe. Das Urteil ist rechtskräftig.