Aus Eifersucht Handy der Freundin demoliert

Aufbrausender Wiederholungstäter wurde einmal mehr verurteilt.
Feldkirch Der 31-Jährige und die 28-jährige Oberländerin sind oder waren zumindest damals im September ein Paar. Eines Abends gingen sie gemeinsam aus und tranken Alkohol. Dann fuhren sie gemeinsam in seine Wohnung in Frastanz, wo es zunächst zu einem verbalen Streit kam. Als der Mann auf den Balkon eine Zigarette rauchen ging, sperrte ihn die junge Frau aus. 30 Minuten soll er dort ausgeharrt haben. Außerdem schmiss sie einen Teller auf den Boden. Die 28-Jährige muss sich wegen ihres Verhaltens demnächst vor Gericht verantworten. Denn das Aussperren gilt rechtlich als Freiheitsentziehung.
Handy kontrolliert
Wieder zurück in der Wohnung, bestand der 31-Jährige darauf, das Handy seiner Freundin zu kontrollieren. Er wollte partout wissen, wer ihr was schreibt und schickt. Doch sie weigerte sich, ihm das Telefon auszuhändigen. Schlussendlich riss ihr der Mann das Handy aus der Hand und schlug es auf den Boden.
Auch wenn er bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Weile um den heißen Brei herumredet, sieht er am Schluss der Verhandlung ein, dass er sich am besten geständig zeigt und zugibt, dass er damals aus Wut das Mobiltelefon beschädigte.
1120 Euro Geldstrafe
Der Wutausbruch kommt dem mehrfach vorbestraften Angeklagten teuer. Als Jugendlicher demolierte er schon etwaige Dinge, dazu gesellen sich Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, versuchte absichtlich schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und anderes. Der dreifache Vater muss wegen des Handys 1120 Euro zahlen. Dabei hat er Glück, denn es wurde der niedrigste Tagsatz von vier Euro pro Tag angesetzt. Er ist derzeit nämlich arbeitslos und muss vom AMS-Geld leben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.