Nach Beinahe-Katastrophe und “Weihnachtwunder” in Zürs: Endgültiges Urteil nun gefällt

Oberlandesgericht Innsbruck entschied über Schuld und Unschuld nach dramatischem Lawinenabgang am Arlberg mit fünf Schwerverletzten.
Innsbruck, Feldkirch Der Vorfall am Christtag, dem 25. Dezember 2022, wurde in zahlreichen Schlagzeilen als „Weihnachtswunder“ betitelt. Es geschah am Trittkopf in Zürs, als zehn Skitouristen von einer gewaltigen Lawine erfasst wurden. Sämtliche der Tourengeher überlebten die Naturgewalt, fünf von ihnen erlitten jedoch teilweise schwere Verletzungen.
Vorwurf der Fahrlässigkeit
Die Ermittlungen der zuständigen Behörden ergaben damals ein folgendes Ergebnis: Es hätte nicht geschehen dürfen. Die Beinahe-Katastrophe sei der Fahrlässigkeit von Mitgliedern der Lawinenkommission geschuldet gewesen, die die Piste trotz offensichtlicher Lawinengefahr freigegeben hätten.

Schlussendlich kam es zum Prozess gegen zwei der damals verantwortlichen Kommissionsmitglieder. Die Anklagen lauteten auf fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gefährdung der Sicherheit. Bei der Verhandlung am 28. Mai 2024 standen ein 47-jähriger Betriebsleiter eines Skibetriebes und ein 56-jähriger selbstständiger Berg- und Skiführer als Angeklagte vor dem Landesgericht in Feldkirch. Beide bekannten sich nicht schuldig.

Der Prozess wurde zu einem komplizierten Gefecht zwischen Staatsanwalt und Verteidigung. Der damals angeblichen Fahrlässigkeit der Beschuldigten standen nachweisliche Maßnahmen entgegen, die vorsorgliche Sprengungen am bedrohlichen Lawinenhang am Tag vor dem Unglück durch die Angeklagten bestätigten. Schlussendlich führte der gerichtliche Lawinen-Sachverständige Andreas Pecl aus, dass die beiden Männer damals nicht sehen konnten, dass noch zu viel Schnee im Hang gelegen war.
Freispruch bestätigt
Das Gericht fällte für beide Angeklagte den Freispruch im Zweifel. Allerdings nicht zur Zufriedenheit von Staatsanwältin Sarah Maria Mennel. Die öffentliche Anklägerin meldete gegen die Entscheidung Berufung wegen Schuld am Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck an. Der dortige Dreiersenat befasste sich am vergangenen Mittwoch erneut mit dem Verfahren und dessen erstinstanzlichem Urteil. Wie die VN von OLG-Pressesprecher Klaus Dieter Gosch am Donnerstag erfuhren, wurde der Freispruch schlussendlich rechtskräftig bestätigt.