Jahre nach der Tat verurteilt: Was dem Wettlokal-Räuber zum Verhängnis wurde

Vor knapp drei Jahren überfiel ein 25-Jähriger ein Wettlokal in Götzis. Doch erst jetzt kam es zur Verurteilung – durch eine kriminaltechnische Raffinesse.
Feldkirch Am 17. Juni 2021 suchte ein 25-jähriger türkischer Staatsbürger das Wettlokal „Typico“ in Götzis heim. Maskiert mit einer Sonnenbrille. Und mit einem Teleskopschlagstock in den Händen, über die er Handschuhe gezogen hatte.
Er ging auf die Angestellte zu und forderte sie mit kurzen Worten auf: „Geld her, keine Alarmknöpfe drücken, ich habe es eilig.“ Mit einer Beute von 950 Euro verschwand er so schnell, wie er gekommen war. Bei der anschließenden Alarmfahndung entdeckte die Polizei in der unmittelbaren Umgebung des Lokals die Sonnenbrille und die Handschuhe. Der Täter hatte sie in eine Wiese geworfen.
Genetischer Fingerabdruck
Doch die Tatutensilien halfen den Ermittlern nicht weiter. Trotz des vorhandenen „genetischen Fingerabdrucks“, der DNA. Sie führten nicht zu dem Räuber. Noch nicht.
Doch im Jahr 2024 schnappte die Falle zu. Der 25-Jährige wurde in ein anderes polizeiliches Verfahren verwickelt. Im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde ein Mundhöhlenabstrich vorgenommen. Und die DNA-Analyse ergab eindeutig: Die genetischen Spuren waren dieselben, wie sie bereits an der Sonnenbrille und den Handschuhen festgestellt worden sind. Der Räuber war somit kriminaltechnisch überführt.

“Rechtswidrige Beweismittel”
Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch zeigt sich der ansonsten unbescholtene Angeklagte dennoch nicht geständig. „Nicht schuldig“, beteuert er. Sein Verteidiger Rechtsanwalt Hamza Ovacin wirft ein, dass die genannte erkennungsdienstliche Behandlung „rechtswidrige Beweismittel“ und nicht verwertbar sei.
Sehr zur Verwunderung von Richterin Lisa Sophia Huter, die den Angeklagten selbst daraufhin fragt: „Wie können Sie sich erklären, wie Ihre DNA auf die Handschuhe und die Brille kam?“ Der Beschuldigte weiß keine Antwort. Es sei einfach schon drei Jahre her, sagt er.
Leidvolle Dauerfolgen
Sein damaliges Opfer, die als Zeugin geladene Angestellte, vermag den Angeklagten nicht eindeutig zu identifizieren. Zum Zeitpunkt der Tat habe sie den Überfall zunächst für einen „Scherz“ gehalten. Erst danach sei sich der Tragweite des Geschehenen bewusst geworden. „Seitdem war ich erst in psychologischer Behandlung. Und bis heute noch in psychiatrischer“, schildert sie die für sie leidvollen Dauerfolgen.
Der gerichtliche Sachverständige Marin Steinlechner kommt zu Wort. Und bestätigt noch einmal: „Unsere Untersuchungen haben eine eindeutige Übereinstimmung der DNA mit dem Angeklagten ergeben.“
Mehrjährige Haftstrafe
Der Schöffensenat kommt nach einer recht kurzen Beratung zu einer Entscheidung. Er spricht den 25-Jährigen des Verbrechens des schweren Raubes und des Vergehens nach dem Waffenverbot schuldig. Das Urteil: Unbedingte Haftstrafe in der Dauer von drei Jahren und acht Monaten. Der Verurteilte erbittet Bedenkzeit.