Schweizer Berufsoffizier als Casinoräuber verurteilt

VN / 24.07.2025 • 15:28 Uhr
Gericht
Der Angeklagte vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. EC

25-jähriger Spielsüchtiger muss wegen schweren Raubes für vier Jahre hinter Gitter.

Feldkirch Der 25-jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Schweizer stammt aus dem Aargau, machte eine Ausbildung bei der Schweizer Armee und hatte als Berufsoffizier eine gute Arbeitsstelle. Zwar war seine Kindheit mit gewalttätigen leiblichen Eltern, Missbrauch, Aufwachsen bei Pflegeeltern und etlichen Heimaufenthalten kein Honiglecken, doch beruflich konnte er im Schweizer Heeresdienst Fuß fassen und verdiente auch gut.

Doch die Spielsucht wurde dem Schweizer zum Verhängnis. Erst kam er mit dem eigenen Geld aus, dann nahm er einen Kredit auf, schlussendlich waren es 130.000 Euro, die als Schulden aushafteten. Exekutionen drohten, die Stelle bei der Armee war dadurch gefährdet. Auch Leasingraten für ein Auto hafteten aus.

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Zwei “Auswege”

“Ich dachte mir, ich habe jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder ich mache einen Raubüberfall oder ich bringe mich um”, erzählt der sportliche Mann in Schweizerdeutsch. Er entschied sich für einen Raub im Bregenzer Spielcasino und verübte den Überfall Anfang März dieses Jahres. Maskiert mit Sturmhaube, Kapuze und Sonnenbrille ging er schnurstracks durchs Foyer Richtung Kasse, drohte mehrfach mit einer halbgeladenen Sig Sauer und verließ mit 36.400 Euro in einem Nylonsack das Casino. Mit dem mitgebrachten E-Scooter floh er zunächst ein Stück auf dem Strandweg Richtung Bregenzer Ache, dann stieg er um in seinen Pkw. Wenig später wurde er gefasst. “Das Wichtigste ist mir, zu sagen, dass ich nie jemanden verletzen wollte und auch nie jemandem etwas angetan hätte”, betont der vollumfänglich Geständige.

Gericht
Justizwachebeamte führten den Beschuldigten in den Schwurgerichtssaal, im Hintergrund Verteidiger Rechtsanwalt Bernhard Graf.

Kaltblütiges Vorgehen

“Die Videoaufzeichnung zeigt ein äußerst zielstrebiges, kaltblütiges und entschlossenes Vorgehen des Angeklagten und man kann sich kaum vorstellen, dass dieser höfliche, junge Mann, der heute hier sitzt, diese Tat begangen hat”, fasst Staatsanwältin Karin Dragosits in ihrem Plädoyer zusammen. Eine halbgeladene Waffe in eine “geladene” umzuwandeln, geht äußerst rasch. “Man muss den Schlitten zurückziehen, weil sonst keine Patrone in der Kammer ist”, erklärt der Angeklagte. Aus Versehen kann also sich kein Schuss lösen, das sei ihm wichtig gewesen, so der Beschuldigte. Der Schöffensenat verurteilt den bislang Unbescholtenen wegen schweren Raubes, schwerer Nötigung, Körperverletzung und Vergehen nach dem Waffengesetz zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig. Mildernd wirkten vor allem die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und der Umstand, dass die Tatbeute fast zur Gänze sichergestellt werden konnte.