Gerichtliches Urteil im Fall von Cybermobbing

Ex-Freund einer Vorarlbergerin schaltete ungustiöses Inserat.
Feldkirch Cybermobbing oder „Fortdauernde Belästigung im Wege der Telekommunikation oder eines Computersystems“, wie § 107c rechtlich korrekt heißt, wird künftig öfters Thema am Strafgericht sein. So auch im Falle einer Beziehung, die einst zwei Menschen im Unterland miteinander verband.
Die psychisch angeschlagene Frau hatte in ihrer Vergangenheit einiges Schlimmes erlebt, suchte einen Partner und kam so auf einen 61-jährigen Bregenzer. Die beiden fanden offenbar im Sado-Maso-Sex ihre Befriedigung und praktizierten diesen des Öfteren, wobei er der „Herr“ und sie die „Unterwürfige“ war. Diese Handlungen waren alle freiwillig, auch wenn die Partnerin den Mann im Nachhinein wegen Vergewaltigung anzeigte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren deshalb diesbezüglich ein.
Selbst inseriert
Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch weiß Richter Martin Mitteregger um die problematische Vergangenheit der Frau, die auch Mutter zweier Kinder ist. Alkohol, Drogen und suizidale Gedanken begleiten die Frau, drei Mal rief sie bei einer Unterländer Polizeiinspektion an und drohte, sich das Leben zu nehmen. Immer wieder musste sie nach Rankweil gebracht werden.
Auf einer Schweizer Plattform inserierte die Frau selbst. „Ich suchte einen Partner zum Kuscheln und zum Schmusen“, sagt sie in ihrer Einvernahme. Doch Richter Mitteregger hat die Seite überprüft und bestätigt die Aussage des Angeklagten: „Dort wird niemand zum Kuscheln gesucht, es werden eindeutig Leistungen gegen Entgelt angeboten“, so das Gericht.
Text und Bild geändert
Doch die Frau inserierte folgenden Text: „Heiße, leidenschaftliche Frau sucht ihn.“ Dazu ein Bild, auf dem sie nicht zu erkennen war. Der Beschuldigte hingegen stellte stattdessen drei Fotos hinein, auf dem seine Freundin identifizierbar war. Dazu den Text: „100 Euro inklusive Anal und Schlucken“. Auch die Telefonnummer war angegeben. 16 Stunden waren die drei Bilder sichtbar, 2000 User klickten sie an. Dafür wurde der Mann zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt, weitere 1800 wurden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.