Mutter bei „Rückensprung“ schwer verletzt

42-jährige Frau wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Feldkirch Die Beschuldigte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch ist 42 Jahre alt, saß bereits in Haft und wurde erst im April dieses Jahres aus dem Gefängnis entlassen. Im Juni folgte dann die nächste Anzeige wegen schwerer Körperverletzung.
Die Frau wohnt in einer sozialen Notunterkunft und hat einige Vorstrafen. Weil sie unmittelbar nach der letzten Verurteilung wieder straffällig wurde, erhöht sich der mögliche Strafrahmen auf siebeneinhalb Jahre. Eine Aussicht, die der Frau die Sprache verschlägt. Die Frühpensionistin kämpft seit Langem gegen ihr Suchtproblem und hat zusätzlich viel mitgemacht.
Belastete Vergangenheit
Die Angeklagte ist, beziehungsweise war Mutter einer Tochter. Das Mädchen ist kürzlich verstorben. Und auch der Mutter der Beschuldigten selbst geht es zurzeit schlecht. Sie hatte kürzlich Tagen einen Herzstillstand und liegt auf der Intensivstation.
Die 42-Jährige will nun einen „Neustart“ wagen. Sie möchte eine Therapie machen und dann ihr Leben in den Griff bekommen. Doch zunächst muss geklärt werden, was am Abend des 30. Juni vergangenen Jahres genau passiert ist. Die Drogenkranke behauptet, sie habe sich nur gewehrt. Ihre Mutter hingegen erzählte bei der Aufnahme in die Ambulanz eine ganz andere Geschichte.
Ins Spital eingeliefert
„Wir haben uns gestritten, das stimmt, meine Mutter nannte mich Hure und Schlampe und fuhr mir mit den Händen ins Gesicht“, so die Angeklagte. Da habe sie sich wehren müssen, ihre Mutter geschubst und da sei diese einfach unglücklich gefallen. Sie habe sie weder getreten noch sei sie ihr in den Rücken gesprungen, so wie es in der Anklage steht.
Verhandlung vertagt
Normalerweise dürfen sich Zeugen ihrer Aussage entschlagen, wenn sie nahe Verwandte nicht belasten möchten. Dann steht der Staatsanwalt meist ohne Beweise dar, eine Anklage macht eigentlich keinen Sinn mehr, der oder die Angeklagte wird freigesprochen.
Nicht so, wenn es andere, zusätzliche Beweise gibt. Das ist auch hier der Fall. Nachdem die Mutter mit Lindenwirbelbrüchen am Boden gelegen war, musste sie die Rettung ins Spital bringen. Dort ist im Ambulanzblatt vermerkt, dass die Verletzungen durch einen Sprung in den Rücken oder Tritte bei einem Raufhandel mit der Tochter entstanden seien, erzählte damals die Patientin. Beides bestreitet die 42-Jährige vehement. Nun muss die Mutter, sobald sie vernehmungsfähig ist, als Zeugin geladen werden. Bis dahin wird der Prozess vertagt.