Mit Blutbad auf Hochzeit gedroht

Kokainabhängiger muss in Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher.
Feldkirch Der vor dem Landesgericht Feldkirch Sitzende ist 32 Jahre alt und seit zehn Jahren schwer drogenabhängig. Er nimmt Tabletten, aber hauptsächlich Kokain. Da er seit zwei Jahren auch arbeitslos ist, fehlt immer wieder das Geld, um die Sucht zu befriedigen. Geld, das ihm seine Mutter immer wieder borgte. „Ich habe alle meine Ersparnisse für ihn aufgebraucht“, schluchzt sie im Zeugenstand.
„Zehn Jahre lang geht das schon so. Er ist der liebste Sohn, den man sich vorstellen kann, doch wenn er Drogen genommen hat, ist er ein anderer Mensch“, beschreibt sie den aggressiven Zustand ihres Sohnes. Sie und ihr Mann fürchten sich vor dem 32-Jährigen, in der Wohnung ist bereits alles demoliert. Immer wieder schlägt er Fenster und Türen ein, reißt Waschbecken aus der Verankerung und schlug zuletzt auch seinem Stiefvater mit der Faust ins Gesicht. „Spritzen liegen im Keller, dort, wo die Kinder immer zum Spielplatz gehen“, so die völlig aufgelöste Mutter.
Lange Liste
Der Mann hat bereits sieben Vorstrafen, sechs davon einschlägig. Seine Schulden belaufen sich auf über 60.000 Euro. Er war im Gefängnis, versuchte mehrere Entzüge. Er legte sich mit Polizisten an, besaß zwei Butterfly-Messer, schloss sich im Bad ein und zerstörte damit mehrere Polster. Auch seiner Familie jagt der Drogensüchtige immer wieder Angst ein. Aus Gutmütigkeit ließen ihn die Eltern trotzdem bei sich wohnen.
Als sie ihm 100 Euro für Drogen verweigerten, drehte er durch. „Wenn Du beim Friseur warst, dich schön angezogen hast, werde ich auf die Hochzeit der Cousine kommen und dort ein Blutbad anrichten. Ich werde alle erschießen“, drohte er. Auch die 5-jährige Cousine werde „dran glauben“ müssen. Er schlug den Vater, die Mutter sackte bewusstlos zusammen. Polizei und Rettung mussten einschreiten.
Einweisung ist unumgänglich
Der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller macht deutlich, wie dringend der Mann bei seiner Therapie überwacht werden muss. „Der Suchtprozess muss unterbrochen werden“, so Haller. Doch es gibt auch Positives anzumerken. „Es ist nicht aussichtslos, denn nach einem schweren Drogenrausch ist der Mann am nächsten Tag wieder ‚normal‘“, erklärt der Gutachter. Richterin Franziska Klammer verurteilt den Angeklagten zu 18 Monaten unbedingter Haft und weist ihn in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher ein. „Sie haben Glück, dass alle Taten in einem schweren Rauschzustand begangen wurden. Damit ist nämlich der Strafrahmen automatisch mit drei Jahren beschränkt“, so die Richterin. Weiters hat der Mann Glück, dass sein offener Strafrest von 14 Monaten nicht widerrufen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.