Dem Freund Putzmittel in die Suppe geschüttet: „Ich bringe dich um“

VN / 20.02.2025 • 14:31 Uhr
Gericht
Die Angeklagte vor Gericht. “Bin normalerweise kein aggressiver Mensch.” Eckert

Rumänin hatte beim Vergiftungsversuch zwei Promille intus und vor Gericht Erinnerungslücken.

Feldkirch Die Angeklagte ist extra aus der Steiermark zu ihrer Verhandlung am Landesgericht nach Feldkirch gereist. Im Juli dieses Jahres, so der Vorwurf, soll sie im Streit einige Delikte begangen haben. Die seit 18 Jahren Verheiratete saß am Tisch, ihr damaliger Freund war ebenfalls in derselben Wohnung in Hohenems.

„Ich trinke hin und wieder“, räumt die 48-Jährige bei der Einvernahme durch Richterin Silke Wurzinger ein. Nach angeblicher, längerer Abstinenz hatte sie allerdings an jenem Abend einiges intus. Ein späterer Alkotest ergab immerhin einen Wert von zwei Promille.

Streit eskalierte

Die Rumänin telefonierte mit ihrer Schwester. Ihr Freund kam zu ihr und wollte, dass sie ihre Lautstärke etwas zurückschraubt. Ob das tatsächlich der einzige Auslöser für den folgenden Streit war, ist unklar. Jedenfalls gerieten die beiden aneinander und sie schlug dem Mann mit der Hand ins Gesicht, er hatte danach eine blutende Unterlippe.  Danach versuchte sie, ihn mit einem Weinglas zu schlagen und goss ihm ein ätzendes Putzmittel in seine Suppe. Zu guter Letzt holte sie eine Flasche und bedrohte ihn mit den Worten: „Ich bringe dich um.“

Alles vergessen

Die bislang Unbescholtene sagt, dass sie sich an nichts mehr erinnern könne. Jedenfalls habe sie damals die Polizei gerufen, diese bemerkte den Zustand der Frau und der Alko-Test ergab einen erheblichen Wert von zwei Promille. „Kann sein, dass ich das alles gemacht habe, ich weiß es einfach nicht. Normal bin ich kein aggressiver Mensch“, sagt die Rumänin.

Der Mann, ihr damaliges Opfer, sagt als Zeuge, dass er kein Geld wolle und macht auch keinen Schadenersatz geltend. „Ich denke, dass der Alkohol damals das Problem war“, so der Ex-Freund der Frau. Das ätzende Putzmittel hatte der Mann übrigens noch rechtzeitig in der Suppe gerochen, eine Vergiftung blieb ihm somit erspart. Die Sache wird im Rahmen eines außergerichtlichen Tatausgleiches erledigt, die Frau entschuldigt sich, bezahlt 200 Euro Verfahrenskosten und reist zurück in die Steiermark.