Spielsüchtiger beklaute Bregenzer „Blue Tomato“-Shop

VN / 25.02.2025 • 13:10 Uhr
Gericht
Der Angeklagte, der seinem Bekanntenkreis einiges schuldig ist, vor Gericht. Eckert

20-Jähriger betrog außerdem mehrere Kollegen, um an Geld zu kommen.

Feldkirch Der 20-jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Unterländer lieh sich von mehreren Kollegen und sogar von seiner damaligen Freundin Geld aus. Der Grund: Er benötigte es, um im Internet seiner Spielsucht nachzukommen. Von der jungen Frau kam er auf diesem Weg zu 8470 Euro. Ihr gegenüber täuschte er vor, er würde das Geld in lukrative Kryptowährungsgeschäfte investieren.

Wäre es dabeigeblieben, hätte er sogar Gewinne gemacht, denn die Kurse von Solana und Bitcoin stiegen zu dem Zeitpunkt. Doch die Kryptowährungen flossen weiter in „Krypto-Sportwetten“ und dort machte der junge Mann Verluste. Das Geld war weg.

Kollegen belogen

Auch andere Bekannte betrog der Spielsüchtige. Einem Bregenzerwälder log der Mann vor, er befinde sich in Lissabon, die Kreditkarte funktioniere nicht, er habe kein Hotel und bräuchte dringend Geld. Der Hilfsbereite lieh ihm 500 Euro, in zwei Tagen sollte der Betrag zurückbezahlt werden, doch dazu kam es nicht. Genauso wenig wie zur Rückerstattung der 200 Euro, die ihm ein anderer Arbeitskollege geliehen hatte. „Er hätte sich zumindest mal melden können“, so der Geldverleiher als Zeuge vor Gericht. Diese 200 Euro sind der einzige Betrag, den der einst Spielsüchtige zurückzuzahlen bereit ist. Das Geld, das seine Freundin ihm geliehen hatte, sowie die 500 Euro seines Bekannten, will der offensichtliche Lügner nicht zurückerstatten.

Geld gestohlen

Zeitweise arbeitete der junge Mann in einem Blue Tomato-Shop. Die Firma ist eine der führenden Shops in Europa. Spezialisiert hat sich die Kette auf Snowboards, Freeski, Surfen, Skateboard und Streetstyle. 1988 gegründet führt sie 85 Shops in neun Länder und bietet rund 500, vor allem bei Jugendlichen begehrte Marken wie Burton, Billabong oder Quicksilver. Jedenfalls griff der Angestellte dort bei zwei Tageslosungen tief in den Tresor und ließ insgesamt 1900 Euro mitgehen. Der Angeklagte leugnet. Doch Richter Marco Mazzia sieht den Angeklagten in allen Fakten für schuldig an. „Es gibt zwar keinen Beweis, doch alle Pfeile zeigen auf Sie“, so der Richter, der den Angeklagten zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt, Hälfte auf Bewährung. Die ergaunerten Gelder muss der Verurteilte zurückbezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.