Migrant fälschte Unterlagen für Familiennachzug

Afghane nutzte das Angebot eines pakistanischen Fälschers und wurde verurteilt.
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte ist 36 Jahre alt und bereits seit 14 Jahren in Österreich. Der Afghane hat auch eine Arbeit, bei der er recht gut verdient. Doch in seine Heimat Afghanistan kann er nicht zurück. Die Erinnerungen, dass dort seine erste Frau und sein Sohn durch ein Bombenattentat umkamen, schmerzen ihn. Seine zweite Frau, mit der er zwei Kinder hat und die ein Drittes erwartet, möchte der Arbeiter nun unbedingt im Rahmen des Familienzuzugs nach Österreich holen. Dafür wählte er allerdings einen Weg, der gerichtlich strafbar ist. Ein Pakistani in Wien bot sich für diverse Fälschungen an.
Gegen den Drahtzieher und Anbieter von gefälschten Dokumenten läuft in Wien ein großes Verfahren. Der Pakistani verkaufte im großen Stil Fälschungen. Als sein Laptop beschlagnahmt wurde, waren dort auch die Daten des in Vorarlberg lebenden Afghanen als „Kunde“ gespeichert. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft Wien den Mann an und überließ die weitere Verfolgung den Feldkirchern.
Einsichtig
„Es tut mir leid, ich war einfach so verzweifelt, unser drittes Kind kommt bald zur Welt“, gesteht der Afghane vor Richterin Sophia Huter. Der bislang Unbescholtene übermittelte dem Fälscher in Wien seine Daten. Als subsidiär Aufenthaltsberechtigter hätte der 36-Jährige nicht den Familiennachzug begehren können, die verlangte Sprachprüfung B1 hatte er ebenfalls nicht abgelegt. Der Pakistani besorgte ihm alles. Eine andere Person absolvierte für ihn die Prüfung. Erst durch die Kontrolle des Laptops des Fälschers flog auf, dass der in Vorarlberg Wohnhafte nicht der Prüfling war und er nicht berechtigt ist, seine Familie nachzuholen.
Geldstrafe verhängt
Der Afghane, der 2300 Euro monatlich verdient, wird wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden sowie Fälschung eines Beweismittels zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Die Hälfte davon wird auf Bewährung verhängt. Mildernd waren das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und der Umstand, dass das Ganze schon vier Jahre her ist. Auf diese Urkundendelikte stehen bis zu zwei Jahre Haft, doch die Umstände rechtfertigen eine teilbedingte Geldstrafe, so die Richterin.