Weil er Zwergkaninchen aussetzte: Besitzer wegen Tierquälerei verurteilt

VN / 11.03.2025 • 11:07 Uhr
Gericht
Der Angeklagte konnte das Gericht mit seinen unglaubwürdigen Aussagen nicht überzeugen. Eckert

39-jähriger Handwerker war seiner beiden Kaninchen überdrüssig geworden und “entsorgte” sie auf einer Wiese.

Feldkirch Im November 2024 war der nun am Landesgericht angeklagte, 39-jährige Handwerker verschuldet und im Privatkonkurs. Zwei Kurzhaarzwergkaninchen, die er in seinem Besitz hatte, wurden ihm angeblich zu viel.  Er wollte sie loswerden. Seine damalige Freundin inserierte zum Verkauf der Kaninchen, er selbst fragte seine Mutter, die eine Landwirtschaft hat, ob sie die Tiere nicht aufnehmen könnte. Doch keiner wollte die beiden Kaninchen.

Schlussendlich setzte der Mann die Kaninchen Anfang Winter einfach in der Natur aus. Auf einer großen Wiese in Dornbirn legte er die beiden aufs Gras und ging weg. „War Ihnen nicht klar, dass die Tiere allein nicht überleben?“, will Richterin Verena Wackerle vom Angeklagten wissen.

Völlig unglaubwürdig

„Nein, ich habe auch extra geschaut, dass eine Landwirtschaft in der Nähe ist, wo sie hinlaufen können. Und keine Straße, wo sie überfahren werden“, behauptet der Beschuldigte. Er sei selbst auf einer Landwirtschaft groß geworden. „Dort laufen die Kaninchen auch das ganze Jahr frei herum“, sagt er. Das scheint nicht glaubwürdig, denn auch dort müssen die Tiere einen Unterschlupf oder irgendeine Behausung für tiefe Temperaturen haben. Die nunmehrige Ex-Freundin sagt als Zeugin aus. Sie behauptet, dass sie den Angeklagten damals ersucht habe, sich um die Vergabe der Kaninchen zu kümmern.

„Im Tierheim wollte ich sie nicht abgeben, weil ich wusste, dass man was dafür zahlen muss“, sagt der Dornbirner weiter aus. Seine Freundin habe ihm noch erklärt, dass er die Tiere nicht aussetzen darf, weil sie allein nicht durchkämen. „Das ist mir scheißegal“, war die Antwort, welche die Einstellung des Handwerkers mehr als deutlich zeigt. „Aber wenn sie das so sagt, wird es so gewesen sein“, räumt der Mann heute vor Gericht ein.

Durch Zufall überführt

Auf den Tierquäler kam man rein zufällig. Das Tierheim und auch eine Bekannte sichteten die Kaninchen, in den sozialen Medien erkannte die Lebensgefährtin des Beschuldigten die beiden Tiere und die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstattete Anzeige. Als Geldstrafe für das Aussetzen der Tiere werden dem Angeklagten 2400 Euro auferlegt, die Hälfte wird davon auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Strafe kann der bislang Unbescholtene in 100-Euro-Raten abstottern.