Bulgare (15) griff Syrer mit Messer an

VN / 13.03.2025 • 12:13 Uhr
Gericht
Der junge Angeklagte hatte sich sein Opfer damals willkürlich gewählt. Eckert

Sozial verwahrloster Teenager muss in forensisch therapeutische Anstalt.

Feldkirch Am 11. November 2024 kam ein 20-jähriger Syrer gegen 17.30 Uhr von der Arbeit und wollte über die Überführung am Bregenzer Bahnhof von den Gleisen zum Busplatz gehen. Da hielt ihn ein ihm völlig unbekannter Teenager mit einem Messer auf und wollte ihn mit einem Messer angreifen. Der Syrer lief davon und versteckte sich am Busplatz hinter einer Säule. Der junge Bulgare folgte ihm und wieder holte er mehrmals mit dem Messer aus. Mit viel Glück und Geistesgegenwart blieb das Opfer unverletzt, er konnte ausweichen. Der Täter wurde festgenommen.

“Will ins Gefängnis”

Auf die Frage, ob er etwas mit dem Angriff zu tun habe, sagte der Täter damals zur Polizei: „Mir war langweilig, ein Bekannter von mir sitzt im Gefängnis, ich will auch dorthin“.

Beim aktuellen Prozess am Landesgericht Feldkirch erklärt Gerichtsgutachter Salvatore Giacomuzzi in seinem Gutachten, dass der Junge, der bei seiner Großmutter in Bulgarien aufwuchs, sozial völlig verwahrlost sei. „Er reflektiert nicht, zeigt kein Einfühlungsvermögen, ist minder intelligent, hat äußerst einfach Vorstellungen, ist nur auf sich konzentriert und hat somit eine entwicklungsbedingte Persönlichkeitsstörung“, heißt es zusammengefasst im Gutachten. Das Opfer habe er sich willkürlich gewählt, wie beim Rad der Millionenshow, die Gedankengänge des Buben seien völlig absurd und nicht nachvollziehbar. „Er ist ein Pulverfass, ein ähnlicher Angriff könnte jederzeit passieren“, so der Gutachter.

Einweisung als Chance

Der junge Mann wird wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung zu 24 Monaten Haftstrafe, acht davon unbedingt, eingewiesen. Gleichzeitig muss er in ein forensisch therapeutisches Zentrum, früher als „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ bekannt.

„Das ist für Sie eine Chance, dort haben Sie zum ersten Mal die Möglichkeit, geformt zu werden und Strukturen kennenzulernen“, so Richter Martin Mitteregger. Der bislang Unbescholtene akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Eine Chance, dass der Junge dennoch im Leben zurechtkommt, gibt es laut dem Sachverständigen durchaus. Doch er rechnet mit bis zu drei Jahren, bis der junge Mann die Grundzüge des menschlichen Zusammenlebens begreift und respektieren lernt.

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