So hoch fiel die Haftstrafe nach Messerattacke am Dornbirner Bahnhof aus

Vierfach vorbestrafter Syrer hatte bei der Tat zwei Promille intus und kann sich angeblich nicht erinnern.
Feldkirch Ende Jänner kam es am Dornbirner Bahnhof gegen 21 Uhr zu einer Messerattacke, die zum Glück ohne Verletzungen endete. Mehrere Männer waren in einen Streit verwickelt. Ein 24-jähriger Syrer kam hinzu, zückte ein Messer mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern und versuchte völlig unvermittelt und ohne Anlass auf einen 47-Jährigen einzustechen, der sich in den Streit einmischen wollte.
Der Mann konnte den Stichen ausweichen und ist glücklicherweise nicht verletzt worden. Der syrische Täter wurde von Passanten festgehalten und zur Polizei gebracht. „Dort erbrach er, ein Alkoholtest zeigte zwei Promille an“, so seine Verfahrenshelferin Claudia Lecher-Tedeschi bei der Verhandlung am Montag am Landesgericht Feldkirch.
Vom Wodka berauscht
Der junge Angeklagte, der bereits vier Vorstrafen hat, eine davon wegen Bedrohung seiner Freundin mit einem Messer, behauptet, sich an nichts erinnern zu können. Er habe damals bei seiner Feldkircher Freundin, von der er glaubte, dass sie schwanger ist, seinen Geburtstag mit einer Flasche Wodka gefeiert. Das habe ihn so benebelt, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Er habe dann mit dem Zug nach Wolfurt fahren wollen, um bei einem Freund ein paar Sachen zu holen.
Der Flüchtling hat aus seiner früheren Verurteilung noch zwölf Monate Gefängnis offen. „Außerdem steht in ihrem Bewährungshilfebericht, dass die Bewährungshilfe endete, weil sie nicht zu den Terminen kamen und sich äußerst unkooperativ verhielten“, stellt Richter Alexander Wehinger fest, dass sich der Flüchtling relativ wenig um Sanktionen kümmert.
Große Versprechen
„Ich werde die Gesetze künftig respektieren, ich werde keine Messer mehr mitführen“ und „Ich werde nichts mehr trinken, wenn mir das Probleme bereitet“, verspricht der Mann dem Gericht.
Warum er damals das Messer dabei hatte, dazu tischt der Angeklagte nun eine völlig neue Version auf. Sein Freund habe den Wohnungsschlüssel verloren und er selbst mit der Klinge das Schloss öffnen wollen. Das hat er bislang noch nie erwähnt. Das Gericht glaubt ihm diese Version nicht und verurteilt den Mann wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung zu vier Jahren und sechs Monaten Haftstrafe. Hinzu kommt noch der alte Strafrest von der Bewährungsstrafe, womit sich insgesamt fünfeinhalb Jahre Gefängnis ergeben. Das Urteil ist rechtskräftig.