Streit um 200 Euro: Bruder mit Ammoniak überschüttet

18-fach Vorbestrafter kam als Angeklagter bei Gericht glimpflich davon.
Feldkirch Der ältere Bruder ist 39 Jahre alt, der jüngere 35. Beide sind in Pension und bei beiden sieht man ihre Drogensucht deutlich an. Die Augen sind tief und dunkel in den Augenhöhlen eingesunken, zusätzlich zum Kokain nehmen die Brüder diverse Medikamente. Der Jüngere hat bei seiner letzten Verurteilung „Therapie statt Strafe“ bekommen. Der Ältere, der nun als Beschuldigter am Landesgericht Feldkirch einvernommen wird, hat bereits 18 Vorstrafen angesammelt. Dieses Mal gab es laut Anklage einen Streit um verschwundene 200 Euro. Der Ältere mutmaßte, sein Bruder habe sie gestohlen. Jedenfalls sah die Bregenzer Wohnung nach der Auseinandersetzung aus, als habe eine Bombe eingeschlagen.
Notruf gewählt
Ende Jänner musste die Polizei gleich zweimal bei den beiden Brüdern einschreiten. Bei seiner damaligen Einvernahme gab der Jüngere an, der Ältere sei außer sich gewesen vor Wut über das Verschwinden der 200 Euro. Er habe ihm gedroht und das Handy auf den Kopf geschlagen, dass er eine Beule hatte. Er habe ihn so stark gewürgt, dass er keine Luft mehr bekam und gedroht, das sei noch lange nicht alles.
Schlussendlich habe er ihn mit Ammoniak überschüttet. Eine Flasche Salmiakgeist, die üblicherweise zum Putzen verwendet wird, stand gerade in der Nähe. Als die Polizei in die Wohnung kam, roch es auch stark danach. „Es war ein Unfall, ich war das Opfer eines Diebstahls, mein Bruder wollte das nicht zugeben, weil er Angst hatte, ins Gefängnis zu müssen“, so der Angeklagte, der Richterin Verena Wackerle kaum zu Wort kommen lässt. Er wirkt aufgezogen.
Schlussendlich ein Freispruch
Der Bruder wird als Zeuge einvernommen und macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er wirkt ferngesteuert und abwesend, stammelt aber bestimmt, dass das mit dem Ammoniak ein Unfall gewesen sei. Sein Bruder habe gedacht, es wäre eine Saftflasche. Somit kommt allenfalls eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Diese ist bei Verwandten allerdings straffrei. Im Übrigen sagt der jüngere Bruder nichts, was bedeutet, dass seine Aussage vor der Polizei ebenfalls nicht verwertet werden darf. Somit ist der Angeklagte freizusprechen und er freut sich überschwänglich. Die Brüder umarmen und bedanken sich beim Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.