Der Lebensgefährtin die Nase blutig geschlagen

44-Jähriger rastete im Rausch aus und attackierte Frau mit Fäusten. Dafür musste er vor Gericht.
Feldkirch Das Paar geriet offenbar öfter miteinander in Streit. Doch im Jänner dieses Jahres war die Auseinandersetzung besonders heftig. Die damalige Partnerin des nun am Landesgericht Feldkirch angeklagten Mannes begab sich nach den Schlägen mit blutender Nase ins Spital, zum Glück war nichts gebrochen. Der Betrunkene hatte ihr zuvor nämlich mit den Fäusten mehrfach direkt ins Gesicht geschlagen, weshalb ihm eine versuchte schwere Körperverletzung angelastet wird.
Auch eine eingetretene Türe geht auf das Konto des Trunkenbolds. Genauso wie die Beschädigung des Handys des Opfers. Zudem bedrohte der 44-Jährige seine damalige Lebensgefährtin mit den Worten: „Du kommst nur mehr tot oder auf allen Vieren aus diesem Zimmer“.
Angst vor dem Partner
Der Angeklagte versucht, das Ganze herunterzuspielen. Schließlich sei seine damalige Partnerin am nächsten Tag mit ihm ins Interspar einkaufen und Leberkässemmel essen gegangen. Er behauptet, er habe „nur“ mit der flachen Hand geschlagen und so schlimm kann die Sache nicht gewesen sein.
Doch Richterin Sabrina Tagwercher erläutert in der Urteilsbegründung, dass die Frau ihn nur deshalb begleitet habe, weil sie Angst gehabt habe, dass es anderenfalls wieder Streit geben würde. Der Angeklagte hatte an jenem Abend getrunken und war alkoholisiert. Der Grund des Streits ist nicht ganz klar. Das Opfer arbeitet in der Gastronomie, war kurz vor die Tür gegangen, um eine zu rauchen. Dabei unterhielt sich die Frau mit einem Gast. Womöglich war Eifersucht das Motiv.
Strenge Judikatur
Der Angestellte und Vater eines Sohnes wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung verurteilt. Wegen der defekten Tür muss er 500 Euro zahlen, dem Opfer 200 Euro Schmerzengeld. 250 Euro sind an Gerichtspauschalkosten zu berappen. Die eigentliche Strafe wird mit 5400 Euro bemessen. Zudem wird er zu vier Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. „Die Judikatur ist bei Angriffen gegen Lebensgefährtinnen sehr streng“, erklärt die Richterin dem Angeklagten, der das Urteil daraufhin annimmt. Es ist rechtskräftig.