„Wenn das herauskäme, wäre ich als Kinderschänder dran“

VN / 02.04.2025 • 11:14 Uhr
Gericht
Der Angeklagte wurde am dritten Verhandlungstag weiterhin belastet. Eckert

Missbrauchsprozess gegen 76-jährigen Ex-Polizisten. Heute wird am Landesgericht Feldkirch das Urteil erwartet.

Feldkirch Der dritte Verhandlungstag am Landesgericht Feldkirch beginnt mit weiteren Zeugenbefragungen. Angesetzt ist der Prozess wieder bis 18 Uhr. Im Zeugenstand nimmt als Erstes die heute 63-Jährige, damalige Geliebte des Angeklagten Platz. Sie ist die Schwägerin des Beschuldigten. Sie erzählt, wie sie damals, als der Mann verheiratet war und bereits zwei kleine Kinder hatte, mit ihr schlief, als sie 13 Jahre alt war. Er habe damals gesagt: „Wenn das herauskäme, wäre ich als Kinderschänder dran“. Auch ein Kollege des damaligen Polizisten habe diesbezüglich Bedenken geäußert: „Lass die Finger von ihr, da hat die Staatsanwaltschaft noch die Finger drauf“.

Angefangen habe das Verhältnis mit harmloseren Zärtlichkeiten und Nacktbildern, als sie zwölf war. Die Nacktbilder seien ihr peinlich gewesen, aber sie habe halt nachgegeben und dem Mann, in den sie mit der Zeit auch verliebt schien, den Gefallen getan.

“Wurde erpresst”

Die Zeugin weiter: „Meine Schwester wusste von dem Verhältnis. Sie duldete es und erpresste mich sogar. Sie drohte: Wenn Du nicht weiterhin lieb zu ihm bist, erzähle ich die Geschichte in deinem Mädchengymnasium und zeige die Bilder dort herum.”

So sei ihre Schwester mit der Situation umgegangen, als sie die Nacktbilder das erste Mal sah. „Meine Familie war sehr konservativ, hätten das meine Eltern erfahren, hätte ich daheim ausziehen müssen“, so die heutige Pensionistin. Was den Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses betrifft, bestätigt die 63-Jährige, dass der Angeklagte als Polizist damals gerne Bilder von Leichen herumzeigte. Sie selbst habe sich immer gegraust und habe diese nicht sehen wollen.

Die Vergangenheit nochmals Revue passieren zu lassen, sei nicht leicht für sie gewesen. Sie habe sich aber dazu überwunden, weil ihre Tochter von einem Privatdetektiv angesprochen wurde und seitens der Familie des Angeklagten auch Drohungen wie „Du wirst schon sehen, was Du davon hast, wenn Du aussagst“, gefallen seien, so die Zeugin.