Suchtkranke Frau fälschte Arztrezepte

Aus „OP I“ machte 36-Jährige einfach „OP II“ und erhielt in der Apotheke zwei Packungen.
Feldkirch Die am Landesgericht Feldkirch angeklagte Frau hat vier Vorstrafen, allerdings ist das nicht das Hauptproblem der 36-jährigen suchtkranken Oberländerin. Sie ist von Suchtmitteln abhängig und braucht regelmäßig Medikamente, um ihre schweren Angst-, Spannungs- und Erregungszustände in den Griff zu bekommen. Manchmal bekommt sie vom Arzt eine Packung verschrieben, manchmal zwei. Das entsprechende Medikament namens „Praxiten“ gibt es in verschieden starker Dosierung. Als die Frau glaubte, sie brauche einfach mehr davon, griff sie selbst zum Kugelschreiber und verfälschte die Rezepte. Eigentlich recht einfach und vom Personal kaum bemerkt, hatte sie damit in zwei Bludenzer Apotheken Erfolg.
Simple Fälschung
Insgesamt löste die Suchtkranke drei gefälschte Rezepte ein. Somit erschwindelte sie eine Packung mit 15 mg und zwei mit 50 mg. Da man die Patientin in einer Apotheke kennt und weiß, dass sie üblicherweise nur eine Packung bekommt, sah man sich das Rezept genauer an und bemerkte, dass dem römischen Einser, der für eine Packung steht, ein römischer Zweier mit einem andersfarbigen Kugelschreiber hinzugefügt worden war. Statt OP I stand also OP II auf dem Rezept. Das Blau des zweiten Einsers war fast ident mit dem Blau des ersten Einsers, bei genauem Hinsehen flog der Schwindel allerdings auf.
Bei der Verhandlung abwesend
Wilfried Siegele, Leitender Staatsanwalt, weiß, dass sich der Schaden mit rund 30 Euro in Grenzen hält, doch rechtlich ist der Betrug mit Fälschung eines Rezeptes automatisch ein schwerer Betrug. „Dennoch wird man hier trotz der Vorstrafen mit einer reinen Geldstrafe das Auslangen finden“, so Siegele. Die Frau kann aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht arbeiten. Richterin Franziska Klammer verhängt in Abwesenheit der Angeklagten eine Geldstrafe von 1920 Euro. Das Urteil wird der Abwesenden zugestellt, dann kann sie entweder Rechtsmittel ergreifen oder um Ratenzahlung ansuchen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mildernd war das vollumfängliche Geständnis der Frau, erschwerend die Vorstrafen.