Cannabis-Gestank im Stiegenhaus rief die Polizei auf den Plan

VN / 18.04.2025 • 11:08 Uhr
Gericht
Die beiden jungen Angeklagten sitzen in der ersten Reihe vor Richterin Sabrina Tagwercher. Eckert

Ein anonymer Anrufer bescherte kiffenden Untermietern eine Hausdurchsuchung.

Feldkirch „Zurzeit sind wir nicht süchtig“, behaupten die 22-jährige Angeklagte und ihr 21-jähriger Bekannter als Beschuldigte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, angeklagt nach dem Suchtmittelgesetz.

Der letzte Cannabis-Konsum ist bei beiden allerdings erst eine Woche her. Der junge Arbeitslose sieht im Tod seiner Großeltern vergangenen Sommer die Ursache dafür, dass er damals mehr rauchte als heute. Die junge Frau gibt an, an einer Borderline-Störung und anderen psychischen Beschwerden zu leiden, weshalb sie damals ebenfalls vermehrt zum Joint griff. Beide glauben, dass sie im Moment keine Therapie bräuchten.

Ein aufmerksamer Beobachter

Auslöser für die Hausdurchsuchung in der Feldkircher Wohnung war eine Anzeige eines anonymen Anrufers. Er meldete der Polizei, dass es im Stiegenhaus bei besagter Adresse andauernd intensiv nach „Gras“ rieche. Die Beamten kannten die beiden jungen Konsumenten bereits und hielten Nachschau. Unter dem Bett lagen drei Müllsäcke mit „Stoff“ und sechs kleinere Beutel mit dem Logo eines Hanfblattes. Inhalt: jeweils fünf Gramm Cannabis. „Wir haben es portioniert, damit ich es auch mit nach Hause nehmen kann“, sagt der Beschuldigte, der nicht fix in Feldkirch wohnt. Den Rest hätten sie noch nicht kleiner abgepackt, weil sie bisher nicht dazugekommen seien, so ihre Erklärung. Um den Verkauf des Suchtmittels sei es ihnen nie gegangen.

Mengenrabatt

Eine Menge von über 220 Gramm Cannabis habe den Vorteil, dass man beim Dealer, dessen Namen die beiden nicht preisgeben wollen, „Mengenrabatt“ bekommt. Ansonsten zahle man für ein Gramm rund zehn Euro. Sie hätten ihr Taschengeld angespart, um die große Menge zu kaufen.

Richterin Sabrina Tagwercher bezweifelt, dass die beiden mit ihren bescheidenen Einkünften aus AMS-Unterstützung und Sozialhilfe das Suchtmittel hätten finanzieren können. Immerhin ist die 22-Jährige seit Jahren arbeitslos. Die Richterin glaubt den beiden, dass ein Großteil für den Eigenkonsum gedacht war, einen Teil nimmt sie jedoch als zu verkaufende Ware an. Die bereits Vorbestrafte bekommt eine Geldstrafe von 480 Euro. Der junge Erwachsene, der noch unbescholten ist, wird zu 400 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon auf Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.