Marmorkuchen und Jägermeister gestohlen

VN / 24.04.2025 • 13:17 Uhr
Gericht
Der Angeklagte beim Prozess vor Richter Martin Mitteregger. Eckert

Flüchtling verspeiste Diebesbeute gleich vor Ort – mit gerichtlichem Nachspiel.

Feldkirch Bereits zum vierten Mal sitzt der 32-jährige Jemenit auf der Anklagebank am Landesgericht Feldkirch. Strafen fruchten bisher wenig, er machte einfach weiter wie bisher. In Lauterach brach er in eine Bäckerei ein, beschädigte mit Steinen die Glastür und stahl einen Marmorkuchen. Danach wurde er bei der daneben liegenden Polizeistation einvernommen und wenige Minuten später stahl er im benachbarten Supermarkt munter weiter.

Es ist immer dieselbe Vorgangsweise. Der Mann geht in diverse Geschäfte, sucht sich etwas aus und verspeist es oft sofort im Laden. Dazu kommt, dass der Alkoholiker gerne zu Jägermeister, Bier oder sonstigem greift. Zum Teil, wenn er unbeobachtet bleibt, stellt er die angebrochenen Getränke wieder ins Regal zurück, wenn er seinen Durst gestillt hat. Das funktioniert immer wieder, drei Vorstrafen hat er bereits wegen dieser Selbstbedienungspraxis, nun kam die vierte dazu.

Kein Bleiberecht

Dem Asylantrag des Mannes wurde nicht stattgegeben. Er gilt in Österreich nicht als anerkannter Flüchtling. Er ist nur subsidiär Schutzberechtigter, das heißt, er darf nur deshalb vorläufig nicht abgeschoben werden, weil ihm in seinem Heimatstaat schwerer Schaden drohen würde. „Er ist durch sämtliche Sozialnetze gefallen, mein Mandant lebt auf der Straße, es war reine Beschaffungskriminalität. Er ist alkoholkrank und hatte Hunger“, so die Verteidigung. Das will Richter Martin Mitteregger so nicht stehen lassen. Auch die im Gerichtssaal zuhörende Schulklasse soll nicht den Eindruck gewinnen, dass dies in Österreich die Realität wäre.

Genügend Hilfe

„Österreich hat weltweit die höchsten Sozialleistungen. Der Staat gibt sehr viel Geld aus, damit bei uns kein Mensch verhungern, verdursten oder auf der Straße schlafen muss.” Der Richter lässt die Arabischdolmetscherin übersetzen, dass der Angeklagte bereits mehrere Chancen ungenutzt ließ. Ob Bewährungshilfe oder andere Sozialstellen, Unterstützung bei Suchtproblemen, der Angeklagte hätte die Möglichkeit gehabt, dies alles gratis in Anspruch zu nehmen.

Der Richter verhängt unter anderem wegen Einbruchsdiebstahls eine Haftstrafe von 15 Monaten, dazu kommen sechs einst auf Bewährung ausgesprochene Monate Haft. Somit bleibt der Mann für 21 Monate hinter Gittern. Und eines vermisst der Richter auch: „Zumindest eine Entschuldigung hätte ich mir von Ihnen eigentlich erwartet“. Denn solange im Jemen ein derartiges Chaos herrscht, kann der Jemenit nicht abgeschoben werden, auch nach der Haftverbüßung nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.