Spielsüchtiger versuchte, Frau mit Nacktfotos zu erpressen

VN / 25.04.2025 • 10:46 Uhr
Gericht
Der Angeklagter (hier mit Verteidiger Josef Lercher) räumte selbst ein: “Ich war ein guter Schauspieler.” Eckert

Weil der Geldfluss versiegte, wendete 41-jähriger Mann kriminelle Methoden an.

Feldkirch Seit 2017 kämpft der Vorarlberger Facharbeiter mit finanziellen Problemen. In den Jahren 2017 und 2019 steckte er bereits in einem Schuldenregulierungsverfahren. Auch 2020 war seine finanzielle Lage äußerst prekär. In Liechtenstein, wo er einen Sohn hat, wurde er wegen Unterhaltsverletzung sogar zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt. Vier Vorstrafen sind eingetragen. Nun steht er allerdings wegen schweren Betruges und versuchter Nötigung vor dem Feldkircher Schöffensenat. „In seiner Verzweiflung“, wie er sagt, setzte er sogar seine damals gutmütige Freundin und Geldverleiherin unter Druck. Und zwar mit einer äußerst fiesen Methode.

Nacktbilder im Ärmel

Der 41-Jährige drohte, falls sie das ihm geliehene Geld wirklich gerichtlich einfordern sollte, werde er ihrem Ex-Mann und ihrem gegenwärtigen Freund kompromittierende Fotos und Filme zusenden. Nacktbilder und entsprechende Videos von ihr existierten tatsächlich. Doch die heute 44-Jährige ließ sich von ihm nicht erpressen und klagte die Forderung von knapp 200.000 Euro trotzdem bei Gericht ein. Sie erwirkte ein rechtskräftiges Urteil. Der Schuldner muss ihr die gesamte Summe zurückbezahlen.

Das tut er auch, wenngleich in kleinen Tranchen. Er verdient als Facharbeiter in einem großen Industriebetrieb monatlich 2500 Euro. Pro Monat kann er somit 1000 Euro zurückbezahlen. Die Rückerstattung der Summe, die er in vier Jahren ergaunerte, wird allerdings dauern.

Gelogen, was ging

„Ich war ein guter Schauspieler, niemand wusste von meiner Spielsucht. Ich habe gelogen, dass sich die Balken bogen“, gibt der Geständige vor Gericht zu. „Einmal gaukelte er ihr vor, dass er dringend Finanzamt-Schulden begleichen müsse, dann wiederum sprach er von Gebühren für eine anstehende Erbschaft, ein anderes Mal von drohendem Gefängnis“, so Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser. Als die Freundin das geliehene Geld zurückforderte, begann er mit gemeinen Drohungen.

Der Mann wird wegen schweren Betruges, weil er seine wahre Vermögenslage verschwieg, verurteilt. Zudem wegen versuchter Nötigung wegen der Nacktbilder. Die Strafe: 14 Monate Gefängnis, vier davon unbedingt. Verteidiger Josef Lercher und sein Mandant nehmen die Strafe an, denn die Chancen, den Job mit Fußfessel zu behalten, stehen gut. Auch die Staatsanwältin ist einverstanden.