Sex-Opfer flüchtete barfuß durch den Schnee

Schwerstalkoholiker machte Frau das Leben zur Hölle und wurde zu Haftstrafe verurteilt.
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte (46) ist von Beruf Baggerfahrer und ist – sofern er nicht getrunken hat – angeblich ein netter, liebevoller und umgänglicher Mensch. Letzteres bestätigt auch seine junge Ex-Freundin, die schlussendlich Opfer des Angeklagten wurde. Die beiden hatten sich während eines Alkoholentzuges kennen und lieben gelernt. Vor allem Sex spielte offenbar eine bedeutende Rolle. Die Oberländerin erzählt von vielen schönen Stunden, doch auch von brutalen, gemeinen, hinterhältigen Übergriffen, unter denen sie heute noch leidet.
Eingebrochen
Anfangs nutzte der Mann die Liebe der Frau aus. Er belog sie bezüglich Arbeitsstelle und Wohnung – beides hatte er nämlich wegen seiner Trunksucht längst nicht mehr. “Er hat sich regelrecht bei meiner Mandantin eingenistet”, schildert Opferanwältin Ariana Ettefagh. Vom Einkaufen kannte er den Code der Bankomatkarte, missbrauchte sein Wissen und ließ sich mit dem Geld volllaufen. Er brach über die Terrasse bei seiner Ex-Freundin ein. Obwohl sie immer wieder verlangte, dass er gehen solle, näherte er sich der Wohnung. Selbst eine einstweilige Verfügung konnte nichts daran ändern.
Gewalt in der Wohnung
Im Dezember 2023 schaufelte die junge Akademikerin vor dem Haus Schnee. Der Angeklagte erwischte sie. Wieder einmal war er sternhagelvoll. In ihrer Wohnung drückte er sie auf die Couch und wollte Sex mit ihr. Sie wies ihn von sich. Er nahm eine Flasche Wodka aus seinem Rucksack, flößte ihr diesen ein und begrapschte sie. Er hatte sich mittlerweile ebenfalls ausgezogen. Mit Gewalt zwang er sie, ein starkes Beruhigungsmittel zu nehmen. Sie schluckte es, weil sie Angst vor noch Schlimmerem hatte. Schlussendlich stieß er sie brutal um, wobei sie mit dem Kopf am Heizkörper aufschlug. Völlig aufgelöst, weinend und barfuß flüchtete sie durch den Schnee und die Kälte zu einem Nachbarn, die Polizei schritt ein. “Sie konnte kaum reden, man sah die pure Angst in ihren Augen”, schildert der Zeuge.
Kein Geständnis
Der Trinker, der bereits wegen Alkoholunfällen zwei Mal verurteilt wurde, leugnet die meisten Vorfälle. Auch den Einbruch streitet er ab. Er hat Glück, denn bei den schwersten Übergriffen, beispielsweise der geschlechtlichen Nötigung, drohen normalerweise bis zu zehn Jahre Haft. Da er dabei aber volltrunken und somit nicht zurechnungsfähig war, drohen maximal drei Jahre Gefängnis. Davon wird er zu einem Jahr verurteilt. Hinzu kommt ein Strafrest einer einst auf Bewährung ausgesprochenen Strafe. Somit ergeben sich insgesamt 17 Monate Gefängnis. Das Opfer bekommt vorerst 500 Euro Teilschmerzengeld.