Festnahme in einem Regionalbus aus Vorarlberg

VN / 04.07.2025 • 13:22 Uhr
Festnahme
Eine Ausrede schützte einen Fahrgast in einem Bus nicht vor einem Vollstreckungshaftbefehl der deutschen Staatsanwaltschaft. symbol/bundespolizei

Bosnischer Vater schob Kind als Grund vor, um Haftbefehl zu entgehen.

Lindau, Bregenz Beamte der Grenzpolizeiinspektion Lindau führten am Donnerstagnachmittag am Grenzübergang Lindau-Ziegelhaus Grenzkontrollen durch. Dabei kontrollierten sie einen Regionalbus, der aus Vorarlberg einreiste, und stellten fest, dass für einen männlichen Fahrgast ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg bestand.

Da der bosnische Staatsbürger die Geldstrafe im mittleren vierstelligen Bereich nicht bezahlen konnte, erklärten ihm die Beamten, dass andernfalls die Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen zu vollstrecken sei. Der 39-Jährige erklärte, dass er dringend sein schwerbehindertes Kind aus dem Kindergarten abholen müsse. Außer ihm gäbe es niemanden, der das Kind abholen und die Betreuung übernehmen könne, da sich die getrennt lebende Mutter derzeit im Urlaub befände. Um das Kindeswohl zu schützen, eruierten die Beamten über die zuständige Staatsanwaltschaft, ob die vorübergehende Aussetzung des Haftbefehls wegen der genannten Gründe möglich wäre.

Kind bereits abgeholt

Parallele Ermittlungen über die Vorarlberger Polizei ergaben, dass das Kind bereits von der Mutter im Kindergarten abgeholt worden war. Eine Überprüfung an der Wohnanschrift ergab, dass sich das Kind wohlbehalten zu Hause bei der Mutter befand. Von dem angeblichen Urlaub wusste sie nichts. Der Vater hatte somit versucht, einen verwerflichen Grund vorzuschieben, um seiner Haftstrafe zu entgehen. Die Beamten lieferten den Mann in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt ein.