Dem Nachbarn ins Ohr “geknallt”

Weil sich ein Bewohner nicht maßregeln lassen wollte, griff er zur Pistole.
Feldkirch Es war “nur” eine Schreckschusspistole. Dennoch, wenn sie in unmittelbarer Nähe abgefeuert wird, ist auch sie gefährlich. Vor allem, wenn man aus kurzer Distanz auf den Kopf eines Menschen zielt. So geschehen im November vergangenen Jahres in einer Feldkircher Wohnanlage.
Das in der oberen Wohnung hausende türkische Paar war laut. Es war bereits kurz vor Mitternacht, der Fernseher lief in Überlautstärke, die beiden stritten, jedenfalls konnte der darunter wohnende Nachbar nicht schlafen. Deshalb pochte er mit einem Besenstil an seine Decke. Das Paar stampfte zurück, fand die Kritik wegen Lärmbelästigung nicht berechtigt.
Keine Ruhe
Der Krach ging weiter, der junge Bewohner ging ins Stiegenhaus und hinauf zu den Ruhestörern. Er klingelte zweimal. Dabei verhängte die Klingel und es gab ein länger anhaltendes, unbeabsichtigtes “Sturmläuten”, was die Bewohner offenbar zusätzlich in Rage brachte. Schlussendlich öffnete der 48-jährige türkische Bewohner. Der Invaliditätsrentner begann mit dem unteren Nachbarn zu streiten und stieß ihn zunächst weg. Dann holte der Aufgebrachte seine Schreckschusspistole und hielt sie dem Kontrahenten gegen den Kopf.
Prozess in Feldkirch
“Dabei löste sich versehentlich ein Schuss”, behauptet der Schütze später als Angeklagter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. Ob es wirklich ein Versehen war, kann nicht überprüft werden, ändert aber am Vorwurf der Körperverletzung nichts. Das Opfer erlitt ein Knalltrauma am rechten Ohr, zwei Wochen lang hörte er ein Pfeifen und andere Störungen. Inzwischen ist der Schaden wieder relativ gut ausgeheilt.
Überreagiert
Der 48-jährige, bislang unbescholtene Beschuldigte räumt ein, dass er “überreagiert” hat. Er habe sich bedroht gefühlt, meint er noch ergänzend. Dem Angebot, die Sache außergerichtlich zu regeln, kam er nicht nach, so musste doch verhandelt werden. Dort übernimmt er vor Richter Theo Rümmele die Verantwortung für die schwere Nötigung und muss im Rahmen einer Diversion 720 Euro bezahlen. Dazu kommen 50 Euro Gerichtskosten und 150 Euro Teilschmerzensgeld für das Opfer. Bezahlt der Mann alles pünktlich, ist die Sache ohne Vorstrafe vom Tisch.