17-Jähriger auf Heimweg von Fitnessstudio überfallen

Gewalt und Verbrechen / 28.08.2025 • 11:24 Uhr
Gericht
Die beiden jungen Männer mussten sich am Landesgericht Feldkirch verantworten. Eckert

Zwei junge Männer raubten Teenager mit Messer aus, nun wurden sie verurteilt.

Feldkirch Mitte Juni dieses Jahres wurde ein 17-jähriger Jugendlicher in der Nacht auf Sonntag gegen ein Uhr auf dem Heimweg vom Fitnessstudio von zwei jungen Männern überfallen. Die beiden Täter hatten Tabletten und Cannabis konsumiert und verfolgten das Opfer in Dornbirn Schoren. Sie hielten ihm ein Messer vor und raubten es aus. Mit 15 Euro Bargeld, einem Deo, einem Handtuch, einem USB-Stick und einem Schlüsselbund im Rucksack hielt sich ihre Beute in Grenzen. Der Schock bei dem jungen Opfer sitzt jedoch tief.

“In der U-Haft viel gelernt”

Die beiden Täter im Alter von 18 und 20 Jahren sitzen seit dem Vorfall in U-Haft. Daraus, so ihre Aussage als Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch, hätten sie viel gelernt. Sie entschuldigen sich beim Opfer und sind einverstanden, für die psychische Belastung 1.500 Euro Schmerzengeld zu bezahlen. Die Beute bekam das Opfer zum größten Teil wieder zurück. Der 17-Jährige nimmt die Entschuldigung der beiden Täter an. Die Verteidigung führt an, dass die beiden jungen Männer einen Job in Aussicht haben und dass sie sich einer Therapie unterziehen werden.

Rasch überführt

Die beiden Räuber wurden damals rasch geschnappt, bereits zwanzig Minuten nach dem Raubüberfall sind sie von der Polizei aufgegriffen worden. Bei ihnen wurden ein Cuttermesser und ein Küchenmesser sichergestellt. Vor dem Schöffensenat führen die beiden jungen Männer für ihr Alter auffallend wortgewaltig aus, wie leid es ihnen tut: “Ich schäme mich in Grund und Boden. Ich werde mir das nie verzeihen, aber ich werde die Konsequenzen tragen und habe viel daraus gelernt”, so ihre Aussage.

Das Gericht verurteilt die beiden bislang Unbescholtenen wegen schweren Raubes, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung jeweils zu 18 Monaten Haftstrafe, zwölf davon auf Bewährung. Für beide Verurteilten wurden zudem Bewährungshilfe und ambulante Suchtberatung angeordnet. Da es sich um Ersttäter handelt und sie bereits in der U-Haft die Hälfte der Haftstrafe abgesessen haben, werden sie in zweieinhalb Wochen aus der Justizanstalt entlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.