Kennelbach-Mord: Gerichtsmedizin spricht von massiver Gewalt

Der Mordprozess von Kennelbach ist am Freitag fortgesetzt worden. Experten und Ermittler schilderten neue Details zum Fundort und zum Angeklagten.
Feldkirch Der zweite Prozesstag im Mordfall Kennelbach hat am Freitag vor dem Landesgericht Feldkirch mit einer Reihe von Gutachten und Zeugenaussagen begonnen. Mehrere Sachverständige, Polizisten und Zeugen berichten über Spurenlage, Todesursache und mögliche Zusammenhänge. Der 26-jährige Angeklagte weist weiterhin jede Verantwortung zurück.
Leichenfund im Schrebergarten
Eine Frau aus Hohenems schildert, wie sie im Kennelbacher Schrebergarten die Leiche der jungen Mutter entdeckte. Sie habe den Körper nicht berührt und auch keine weiteren Spuren wahrgenommen. Bereits am Vortag sei ihr ein auffälliger Geruch aufgefallen. Polizisten und Chefinspektoren berichten später übereinstimmend, dass im Umfeld des Fundortes keine Blutspuren gesichert werden konnten – trotz massiver Verletzungen des Opfers.
Handy- und DNA-Spuren
Ein Zeuge erklärt, dass Standortbestimmungen des Handys nur auf Schätzungen beruhen. Die letzte Synchronisierung sei in der Schweiz erfolgt, das Gerät selbst aber ist verschwunden. Für die Verteidigung ein Hinweis auf Unsicherheiten in der Beweiskette. Eindeutiger war hingegen die Spurensicherung: Eine Sachverständige bestätigt, dass DNA des Angeklagten am Finger des Opfers festgestellt wurde.
Gutachten von Gerichtsmedizin und Psychiater
Die Gerichtsmedizinerin Marion Pavlic spricht von mindestens sieben Schlägen mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf. Verletzungen an Armen und Gesäß deuten auf Festhalten und Schleifen hin. Abwehrspuren fehlten. Für sie ist klar: Das Opfer starb an massiver Gewalteinwirkung, und der Fundort war nicht der Tatort.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller untersuchte den Angeklagten. Er stellt keine geistige Krankheit fest, sehr wohl aber Persönlichkeitsstörungen, Suchtprobleme und soziale Auffälligkeiten seit der Jugend. Der einmalige Aufenthalt in einer Psychiatrie ändere nichts daran, dass der Angeklagte für seine Handlungen verantwortlich ist.
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DNA-Spuren und mögliche dritte Person
Die Sachverständige der Spurensicherung Petra Hatzer-Grubwieser bestätigt, dass DNA des Angeklagten am Finger des Opfers festgestellt wurde. Ein weiterer Zeuge, ein Syrer aus Graz, wurde als mögliche dritte Person befragt. Er sagt aus, das Opfer nur selten gesehen zu haben, und wies den Vorwurf einer Beteiligung zurück.
Mehrere Polizisten und Chefinspektoren berichten von der Spurensicherung am Tatort. Trotz intensiver Suche seien keine Blutspuren in der Umgebung festgestellt worden. Auch im weiteren Umkreis hätten sich keine eindeutigen Hinweise ergeben.
Plädoyers und Urteil stehen noch aus
Das endgültige Ergebnis steht noch aus – zunächst folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, bevor die Geschworenen beraten und ein Urteil fällen. Die VN wird in Kürze über das Urteil berichten.