Gemeinsame Wohnung in Brand gesetzt: “Damit bleiben wir für immer zusammen”

Dreifache Mutter wegen Mordversuchs an ihrem Partner angeklagt – so entschied das Schwurgericht.
Feldkirch Es geschah in einer Nacht Ende März in einer Wohnung im Vorarlberger Unterland. Während ihr Lebensgefährte auf der Couch schlief, sammelte eine Frau (34) verschiedene Gegenstände. Darunter Kleidungsstücke, Küchenrollen, Socken und auch Medikamente. All dies legte sie vor die Türe. Dann griff sie zu einem Spray mit brennbarer Flüssigkeit, besprühte die Sachen damit und zündete sie an. Die Flammen breiteten sich in kürzester Zeit bis zur Decke hinauf.
“Es brennt . . .”
Dann weckte sie ihren schlafenden Partner auf und sagte ihm in aller Seelenruhe: “Es brennt…”. Dabei hielt sie eine Büchse mit Schlaftabletten in der Hand und sagte dem Mann: “Nehmen wir beide Tabletten, damit bleiben wir für immer zusammen.” Auch einen Abschiedsbrief hatte sie verfasst.
Ihr Partner schreckte auf, er konnte die Situation zunächst nicht erfassen. Dann drückte er seine Lebensgefährtin mit einem Baseballschläger an die Wand und alarmierte die Polizei. Ein Entkommen aus der Wohnung, die bereits lichterloh brannte, war unmöglich. Auch nicht aus dem Fenster, denn draußen gähnte ein acht Meter tiefer Abgrund. Die Feuerwehr rückte an und rettete das Paar mit dem Steiger. Die 34-Jährige wurde festgenommen, wehrte sich aber gegen die Polizeibeamten.

Der Prozess
Sechs Monate später muss sich die dreifache Mutter vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord, Brandstiftung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Doch der Staatsanwalt macht von Beginn an deutlich: Hier handelt es sich nicht um eine Angeklagte, sondern um eine nicht schuldfähige Betroffene. Weil sie vor und während der Tat unter einer schwerwiegenden Psychose litt. Unter Verfolgungswahn und anderen irrwitzigen Vorstellungen. Bei ihr geht es also nicht um Gefängnis, sondern um eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
“Wollte ihn niemals töten”
Bei der Einvernahme durch den vorsitzenden Richter Martin Mitteregger bestreitet die Betroffene jeden Tötungsvorsatz. “Ich hatte damals Angst und Panik. Ich wusste aus einer Videobotschaft, dass meine Verfolger hinter mir her waren. Darum legte ich das Feuer. Ich wollte meinen Lebensgefährten niemals töten. Denn ich dachte, wenn die Polizei das Gebäude umstellt, können die Verfolger uns nicht antun. Ich wollte wieder zurück ins Landeskrankenhaus Rankweil.”

Verteidigerin Katrin Egger bringt in diesem Zusammenhang ins Spiel, dass ihre Mandantin erst sechs Tage vor der Tat aus dem LKH Rankweil entlassen worden war. Und das gegen ihren Willen.
Gerichtspsychiater Reinhart Haller attestiert der 34-Jährigen in seinem Gutachten eine anhaltende, schwerwiegende psychische Störung, ausgelöst auch durch ihren massiven Kokainkonsum. Sie sei zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen. Bezüglich der Zukunftsprognose stellt er aber in den Raum, dass nach einer mindestens sechs Monate währenden stationären Drogentherapie eine weitere ambulante Behandlung infrage käme.
Frau wird eingewiesen
Die Geschworenen verkündeten nach ihrer Beratung die Entscheidung, dass die Frau in ein forensisch therapeutisches Zentrum eingewiesen wird, jedoch lediglich bedingt. Die Anklage des Mordversuchs wird zurückgewiesen. Die 34-Jährige wird weiterhin im Krankenhaus stationär behandelt und muss sich an verschiedene Auflagen halten.