Angesagte Partydroge “Ketamin” geschmuggelt

33-Jähriger wollte nur konsumiert haben, doch das Gericht verurteilte ihn als Dealer.
Feldkirch Im Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) sind gewisse Substanzen geregelt. Dabei geht es um Stoffe, die einen Effekt auf das zentrale Nervensystem haben. Im Fall des am Landesgericht Feldkirch angeklagten 33-jährigen Arbeitslosen geht es konkret um Ketamin. Das ist ein synthetisches Narkosemittel, das sowohl in der Human-, als auch in der Tiermedizin Anwendung findet. Es kann Schmerzempfinden stark mindern und Bewusstlosigkeit hervorrufen. Ketamin wird bei routinemäßigen Drogentests im Urin nicht erkannt.
“Zum Schnäppchenpreis”
Der Angeklagte hatte es mit Kokain gemischt. Die in Deutschland zurzeit angeblich angesagteste Partydroge gilt häufig als eine vermeintlich unproblematische Alternative zu Kokain und ist meist billiger. Dennoch kostet ein Gramm Ketamin den Konsumenten um die vierzig Euro. Der Beschuldigte, der gegenüber einem Schweizer Verkäufer als Dealer auftrat, bekam ein knappes Kilo um den „Schnäppchenpreis“ von angeblichen 2000 Euro. Und das, ohne den Stoff sofort bezahlen zu müssen.
“Bin kein Dealer”
Der 33-Jährige beteuert dennoch, die 996 Gramm Ketamin ausschließlich für den Eigenkonsum erstanden zu haben. Drei Monate wollte er damit auskommen. Das Gericht zweifelt an der Eigenschaft des „Konsumenten“. Der siebenfach Vorbestrafte gibt an, er habe es nicht nötig gehabt, zu dealen. Er sei als türkisches Einzelkind von seinen Eltern verwöhnt worden und hätte immer ausreichend Geld gehabt. „Um Ihren Konsum, die Hotelübernachtungen, die Mietautos und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, das ist schon eine ganz andere Liga“, kann Richterin Silke Wurzinger dies nicht so recht glauben. Und es gibt eine Menge Gründe, die eher für einen Dealer im großen Stil als für einen reinen Konsumenten sprechen.
Verräterischer Chatverlauf
Zum einen gibt es einen gelöschten Chatverlauf, den die Ermittler rekonstruieren konnten. Darin schrieb der Angeklagte seinem Verkäufer in Basel, dass er „Ketamin-Leute“ habe, die kaufen wollen. Zum anderen erwarb der Angeklagte gleich ein knappes Kilo trotz des Umstandes, dass er den Stoff offenbar nicht gleich bezahlen musste. „Ich glaube kaum, dass ein Dealer einem Konsumenten gegenüber dermaßen großzügig ist“, mutmaßt die Richterin eher weitere Verkaufsgeschäfte.
Die Verteidigung hat Gegenargumente: So sei es weniger Risiko, in einer einzigen Fahrt den Stoff von der Schweiz über Liechtenstein nach Österreich zu schmuggeln, als in Kleinportionen. Zudem wollte sein Mandant eine Zeit lang „versorgt“ sein und drittens habe er dem Verkäufer vorgaukeln müssen, den Stoff weiterzuverkaufen, um die Ware ohne große Geldübergaben ausgehändigt zu bekommen. Der Mann, der bereits wegen Suchtgifthandels zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, bekommt dieses Mal acht Monate Haftstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.